Frau hält ein rosa Sparschwein in den Händen

Lohnt sich die Riester-Rente noch? Diese Werte prüfen Sie in Ihrem Vertrag

Ob sich Ihre Riester-Rente noch lohnt, hängt von der Förderung, den verbleibenden Kosten und den Leistungen Ihres Vertrags ab. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag, bevor Sie kündigen, Beiträge aussetzen oder einen Wechsel ins Altersvorsorgedepot erwägen.

Die bisherige Einzahlung allein beantwortet die Frage nicht. Entscheidend ist, welche Beiträge Sie künftig leisten und welche Leistungen Sie dafür behalten oder neu erwerben.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Prüfung?

Sie brauchen den Vertrag, die letzte Jahresinformation und die jährliche Bescheinigung Ihres Anbieters über Beiträge und Zulagen (nach § 92 EStG). Bei einer Rentenversicherung gehört außerdem die Angabe zur garantierten Rente beziehungsweise zum Rentenfaktor dazu.

Ihr Anbieter muss Sie jährlich unter anderem über Beiträge, Kosten und das gebildete Kapital informieren. Fehlen Angaben, fordern Sie eine Aufstellung für Ihren Vertrag an. Das sieht § 7a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vor.

Welche fünf Werte entscheiden über den Vertragsnutzen?

Förderung, künftige Kosten, Garantien, Rentenfaktor und Restlaufzeit ergeben zusammen das Bild. Übertragen Sie die Angaben aus Ihren Unterlagen in eine Vergleichsliste.

Wert Was Sie notieren Warum die Angabe wichtig ist
Förderung Tatsächlich gutgeschriebene Zulagen und zusätzlicher Steuervorteil Ein theoretischer Anspruch hilft wenig, wenn Zulagen fehlen oder gekürzt sind. Häufigster Grund: ein Beitrag unter dem Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen.
Künftige Kosten Verwaltung, Fonds und gegebenenfalls weitere Abschlusskosten Diese Beträge mindern den Nutzen weiterer Einzahlungen.
Garantien Zugesagtes Kapital und garantierte Rente zum vereinbarten Termin Ein früherer Ausstieg kann andere Werte ergeben.
Rentenfaktor Garantierter und aktueller Wert, soweit im Vertrag vorgesehen Er bestimmt die Umrechnung von Kapital in Monatsrente.
Restlaufzeit Jahre bis zum vereinbarten Rentenbeginn Sie zeigt, wie lange Beiträge und Kosten noch anfallen.

Der Rentenfaktor nennt die monatliche Rente je 10.000 Euro Kapital. Unterscheiden Sie eine garantierte Zusage von einer unverbindlichen Hochrechnung. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag dem Anbieter erlaubt, den Rentenfaktor zu senken. Der Bundesgerichtshof hat solche einseitigen Absenkungsklauseln im Dezember 2025 für unwirksam erklärt; das betrifft auch fondsgebundene Riester-Verträge. Die Verbraucherzentrale erläutert die Urteile und mögliche Ansprüche.

Wie vergleichen Sie Förderung und Kosten richtig?

Vergleichen Sie Förderung und Kosten für denselben Zeitraum. Als Steuervorteil zählt nur der Betrag, um den die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug die Zulage übersteigt. Das prüft das Finanzamt automatisch. Zulage und Steuerersparnis dürfen Sie deshalb nicht ungekürzt addieren.

Lassen Sie sich für Ihre Entscheidung zwei Berechnungen geben, eine bei unveränderter Fortführung und eine bei Beitragsfreistellung. Bereits gezahlte Kosten erklären die Vergangenheit, ersetzen aber keinen Vergleich der künftig entstehenden Kosten.

Wann spricht etwas dafür, Riester zu behalten?

Eine hohe persönliche Förderung, überschaubare laufende Kosten oder wertvolle Vertragsgarantien können für das Behalten sprechen – etwa ein hoher garantierter Rechnungszins, wie ihn viele ältere Rentenversicherungen bieten. Keiner dieser Punkte entscheidet für sich allein.

Fragen Sie insbesondere nach der garantierten Leistung, wenn Sie bis zum vereinbarten Rentenbeginn weiterzahlen. Vergleichen Sie diesen Betrag mit der Leistung, die Ihr Anbieter für einen ruhenden Vertrag ausweist.

Bedenken Sie auch: Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wer kündigt, kann in die bisherige Förderung nicht zurück.

Was verändert das Altersvorsorgedepot an Ihrer Entscheidung?

Ab 2027 müssen Sie zwischen einem Wechsel der Förderung und einem Wechsel des Produkts unterscheiden. Sie können Ihren Riester-Vertrag grundsätzlich behalten und gegenüber Ihrem Anbieter zur neuen Förderung wechseln. Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt einheitlich für alle Ihre Riester-Bestandsverträge. Dasselbe gilt, wenn Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen, etwa ein Altersvorsorgedepot: Dann gilt die neue Förderung auch für alle Ihre Riester-Verträge.

Ein Förderwechsel kann sich lohnen, ohne dass Sie Produkt oder Garantien aufgeben: Nach neuem Recht gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage statt pauschal 175 Euro, und die volle Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind schon ab 300 Euro Eigenbeitrag. Wie sich das in Euro auswirken kann, zeigen die Modellfälle auf unserer Beratungsseite.

Ein Übertrag in ein Altersvorsorgedepot verändert dagegen auch die Produktbedingungen, etwa Garantien und den frühestmöglichen Rentenbeginn. Die bisherige Förderung müssen Sie dabei nicht zurückzahlen; es können aber gesetzlich gedeckelte Wechselkosten anfallen. Für den Kostenvergleich erläutert der Artikel zu Standarddepot und Kosten die Kostenarten und den gesetzlichen Deckel. Die bestehende Entscheidungshilfe ordnet die verschiedenen Wege ein.

Häufige Fragen zum Nutzen der Riester-Rente

Reicht eine hohe Zulage als Argument für Riester?

Nein. Prüfen Sie daneben Kosten und spätere Leistungen, denn eine hohe Förderquote sagt noch nichts über den gesamten Vertragsertrag aus.

Bedeutet ein niedriges Guthaben automatisch einen schlechten Vertrag?

Nein. Dafür fehlen unter anderem Einzahlungsdauer, Beiträge, Kosten und Garantien. Vergleichen Sie die Angaben statt nur den aktuellen Kontostand.

Kann ich eine Prüfung anfordern, ohne zu kündigen?

Ja. Für eine Vertragsauskunft oder ein Beratungsgespräch brauchen Sie keine Kündigung einzureichen. Wie eine Beratung vor der Riester-Kündigung abläuft, erfahren Sie auf unserer Beratungsseite.

Muss ich wegen der Reform einen neuen Vertrag abschließen?

Nein. Bestehende Riester-Verträge können weiterlaufen. Ein neuer Vertrag ist eine gesonderte Entscheidung – er stellt allerdings auch Ihre Riester-Verträge auf die neue Förderung um. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich.

Verwendete Quellen

  1. Jährliche Informationen des Anbieters, § 7a AltZertG
  2. Verbraucherzentrale, Urteile zu unwirksamen Rentenfaktor-Klauseln (BGH, Az. IV ZR 34/25)
  3. § 10a EStG, Sonderausgabenabzug und Anrechnung der Zulage
  4. Deutsche Rentenversicherung, Reform und bestehende Verträge
  5. § 52 Abs. 50a EStG ab 2027, Bindungswirkung des Förderwechsels

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