– DEUTSCHE FÖRDERRENTE –
Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr plus 300 Euro je Kind zahlt der Staat ab dem 1. Januar 2027 in Ihr Altersvorsorgedepot. Der Rechner zeigt Ihre Zulagen sofort, die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG rechnet sie Ihnen danach schriftlich und kostenlos nach.
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– FÖRDERRECHNER –
Der Altersvorsorgedepot-Rechner wendet die gesetzliche Zulagen-Staffel auf Ihren Monatsbeitrag, Ihr Alter und Ihre Kinderzahl an und zeigt Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus für ein Jahr. Jede Eingabe können Sie ändern, das Ergebnis passt sich sofort an.
Ihre Situation
Tippen Sie an, was am besten passt – Sie können alles anpassen.
Tipp: Mit 150 € Eigenbeitrag im Monat sichern Sie sich die volle Grundzulage von 540 €.
Unverbindliche Schätzung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes. Zinseszins über die Ansparzeit, Zulagen jährlich mitangelegt, vor Kosten und Steuern.
Keine Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Bundesregierung, Bundestag (Beschluss 27.03.2026), Bundesgesetzblatt.
– BEISPIELE –
Eine Familie mit zwei Kindern erhält mit 100 Euro Monatsbeitrag 990 Euro Zulagen im Jahr, ein Angestellter mit 150 Euro die vollen 540 Euro und eine Berufseinsteigerin mit 50 Euro 440 Euro im ersten Jahr.
Die drei Personen sind Modellbeispiele, die Beträge folgen der Zulagen-Staffel ab 1. Januar 2027. Kleine Beiträge fördert der Staat mit 50 Prozent, oberhalb von 360 Euro Jahresbeitrag mit 25 Prozent. Sparer mit wenig Budget erhalten gemessen am Einsatz deshalb besonders viel Zulage.
990 Euro
Zulagen im Jahr
1.200 Euro Eigenbeitrag im Jahr (100 Euro im Monat). 180 Euro Grundzulage auf die ersten 360 Euro, 210 Euro auf die weiteren 840 Euro, dazu 600 Euro Kinderzulage für zwei Kinder. Das entspricht einer Förderquote von 82,5 Prozent.
540 Euro
Grundzulage im Jahr
1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr (150 Euro im Monat). 180 Euro auf die ersten 360 Euro plus 360 Euro auf die weiteren 1.440 Euro. Damit ist die Grundzulage ausgeschöpft.
440 Euro
Förderung im ersten Jahr
600 Euro Eigenbeitrag im Jahr (50 Euro im Monat). 180 Euro Grundzulage auf die ersten 360 Euro, 60 Euro auf die weiteren 240 Euro, dazu einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus. Ab dem zweiten Jahr sind es 240 Euro.
– ZULAGEN-STAFFEL –
Der Staat legt für jeden eingezahlten Euro 50 Cent dazu, bis Ihr Eigenbeitrag 360 Euro im Jahr erreicht, und 25 Cent für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro. Im Tarif Deutsche Förderrente fließen alle Zulagen in Ihr Altersvorsorgedepot, die Zulagenverwaltung ist enthalten.
50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr, höchstens 180 Euro.
25 Cent je Euro Eigenbeitrag von 360,01 Euro bis 1.800 Euro im Jahr, höchstens 360 Euro. Mehr als 540 Euro Grundzulage im Jahr sind nicht möglich.
Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch legt der Staat 300 Euro im Jahr dazu. Dafür genügt laut Bundesregierung ein Sparbeitrag von 25 Euro im Monat.
Einmalig 200 Euro, wenn Sie den Vertrag vor Ihrem 25. Geburtstag abschließen.
120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat) sichern den Anspruch auf die Förderung. Der Höchstbeitrag liegt bei 6.840 Euro im Jahr.
– FÜR WEN –
Die Zulagen erhalten Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamte und ab 2027 erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und laut Verbraucherzentrale auch Besoldungsempfänger wie Beamtinnen und Beamte erhalten die Grundzulage nach der Staffel. Mit 150 Euro im Monat sind das die vollen 540 Euro im Jahr.
Eine Familie mit zwei Kindern und 100 Euro im Monat erhält 990 Euro Zulagen im Jahr, davon 600 Euro Kinderzulage. Der Rechner nimmt die Zahl Ihrer Kinder mit Kindergeldanspruch direkt auf.
Das Altersvorsorgereformgesetz öffnet die Förderung erstmals für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Rentenversicherungspflicht. Im Rechner wählen Sie dafür das Profil Selbstständig.
Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus zusätzlich zur Grundzulage. Mit 50 Euro im Monat sind das 440 Euro im ersten Jahr.
– UNTERSCHIED –
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG rechnet Ihre Zulagen nach dem Rechner schriftlich nach, prüft bestehende Riester-Verträge alt gegen neu und verdient am Altersvorsorgedepot nichts.
Ein Förderexperte rechnet Ihre Angaben aus dem Rechner schriftlich nach und nennt Grundzulage, Kinderzulage und Bonus in Euro für Ihre Situation. Die Auswertung erhalten Sie vor dem Gespräch und prüfen sie in Ruhe.
Haben Sie einen Riester-Vertrag, rechnet die AG die alte Grundzulage von 175 Euro gegen bis zu 540 Euro im Altersvorsorgedepot und prüft Beitragsgarantie und Bestandsschutz. Bringt der alte Vertrag mehr, steht behalten in der Auswertung.
Über 150 Förderexperten der AG beraten bundesweit. Das Ergebnis besprechen Sie per Telefon oder Video, Rückfragen beantwortet Ihr Förderexperte auch per WhatsApp.
– KOSTEN –
Die Beratung durch die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG ist komplett kostenlos, Förderauswertung, Erstgespräch und Übertrag eingeschlossen.
0 Euro
Beratung, Förderauswertung und Übertrag
An keinem Tarif. Für Deutsche Förderrente Standard wie Premium steht bei der AG eine Null in der Vergütung, 0 Prozent Provision, 0 Prozent Vertriebskosten, keine Zahlung vom Produktanbieter. Beratung und Service leistet die AG zu 100 Prozent selbst. Die laufenden Depotkosten liegen in beiden Tarifen unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr und decken Produkt und Infrastruktur, nicht die Beratung.
Bei der AG nicht, auch nicht für die Depoteröffnung. Ob Ihr bisheriger Anbieter für die Übertragung etwas verlangt, steht in Ihrem Vertrag. Ihr Förderexperte fragt das vor dem Wechsel schriftlich an. Sie kennen den Betrag, bevor Sie sich entscheiden.
Angaben zur Vergütung erhalten Sie in der Erstinformation vor dem ersten Gespräch.
– ABLAUF –
1
Sie stellen im Rechner Monatsbeitrag, Alter und Kinderzahl ein und sehen Ihre Zulagen für ein Jahr. Über den Rechner oder den Rückruf nennen Sie der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG Ihre Kontaktdaten.
2
Ein Förderexperte rechnet Ihre Zulagen nach, bei einem Riester-Vertrag alt gegen neu, und schickt Ihnen das Ergebnis schriftlich.
3
Per Video oder Telefon besprechen Sie die Auswertung und die Tarife Deutsche Förderrente Standard und Premium. Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
4
Entscheiden Sie sich für das Altersvorsorgedepot, übernimmt Ihr Förderexperte Depoteröffnung und Zulagenverwaltung, bei Riester-Sparern auch die Übertragungserklärung an den bisherigen Anbieter.
– WEITERE FRAGEN –
Die Deutsche Förderrente ist das Altersvorsorgedepot-Angebot der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Düsseldorf.
Für das Altersvorsorgedepot erhält die AG keine Vergütung, die Beratung ist komplett kostenlos.
Ab dem 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, seit dem 29. Mai 2026 steht es im Bundesgesetzblatt.
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG bereitet Ihre Depoteröffnung auf Wunsch schon jetzt vor.
Ja. Ab 300 Euro Jahresbeitrag, also 25 Euro im Monat, zahlt der Staat laut Bundesregierung die vollen 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr.
Die Grundzulage kommt nach der Staffel dazu.
Ja, erstmals. Das Altersvorsorgereformgesetz öffnet die Förderung auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Rentenversicherungspflicht.
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG berät Selbstständige zum Altersvorsorgedepot und rechnet die Zulagen schriftlich vor.
Nein. Der Rechner zeigt Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus. Den zusätzlichen Sonderausgabenabzug beziffert erst Ihre Steuererklärung, weil er von Ihrem Einkommen abhängt.
Die Auszahlungen im Ruhestand versteuern Sie nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Nein. Eine Beitragsgarantie ist im Altersvorsorgedepot nicht vorgesehen, damit das Kapital langfristig in Aktien investiert bleiben kann. Kursverluste gehen zu Ihren Lasten, die Zulagen fließen davon unabhängig nach der gesetzlichen Staffel.
Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr.
Einen bestehenden Riester-Vertrag können Sie ab dem 1. Januar 2027 förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen, Zulagen und Steuervorteile aus den Riester-Jahren behalten Sie. Der annehmende Anbieter darf laut Bundesfinanzministerium höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG prüft vor dem Übertrag, ob Ihr alter Vertrag mehr Förderung bringt. Eine Kündigung empfiehlt sie nicht, der Staat fordert dann die komplette Förderung zurück.
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG eröffnet Ihr Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 im Tarif Deutsche Förderrente Standard oder Premium und übernimmt die Zulagenverwaltung.
Bis dahin erhalten Sie die schriftliche Förderauswertung und das Gespräch kostenlos.
– IHR NÄCHSTER SCHRITT –
Sie fordern den Rückruf an, ein Förderexperte der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG rechnet Ihre Zulagen aus dem Rechner schriftlich nach und begleitet Sie ab dem 1. Januar 2027 zur Deutschen Förderrente.