– DEUTSCHE FÖRDERRENTE –
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG merkt Sie kostenlos für das Altersvorsorgedepot vor und rechnet Ihre Zulagen von bis zu 540 Euro im Jahr schriftlich aus. Passt die Förderung, eröffnet Ihr Förderexperte ab dem 1. Januar 2027 Ihr Depot im Tarif Deutsche Förderrente Standard oder Premium.
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– VORMERKEN –
Sie tragen Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein, danach meldet sich die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG persönlich bei Ihnen und schickt Ihnen die schriftliche Förderauswertung. Die Vormerkung ist kostenlos und unverbindlich, ein Vertrag kommt dabei nicht zustande.
DAS ERHALTEN SIE KOSTENLOS
KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH
* Pflichtangabe: alle vier Felder und die Einwilligung. Ohne sie kann die AG Ihre Vormerkung nicht aufnehmen.
– LEISTUNGEN –
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG rechnet Ihre Zulagen schriftlich aus, prüft einen bestehenden Riester-Vertrag und bespricht das Ergebnis mit Ihnen vor dem Start. Steht Ihre Entscheidung, hält Ihr Förderexperte die Unterlagen für den 1. Januar 2027 bereit, kostenlos und ohne Vertrag bei der Vormerkung.
Ein Förderexperte rechnet Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus für Ihren Monatsbeitrag, Ihr Alter und Ihre Kinderzahl aus. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich vor dem Gespräch und prüfen es in Ruhe.
Haben Sie einen Riester-Vertrag, rechnet die AG die alte Grundzulage von 175 Euro gegen bis zu 540 Euro im Altersvorsorgedepot und prüft Beitragsgarantie und Bestandsschutz. Bringt der alte Vertrag mehr, steht behalten in der Auswertung.
Per Telefon oder Video besprechen Sie die Auswertung und die Tarife Deutsche Förderrente Standard und Premium. Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Entscheiden Sie sich für das Altersvorsorgedepot, hält Ihr Förderexperte die Unterlagen bereit und eröffnet Ihr Depot ab dem ersten Tag, bei Riester-Sparern mit der Übertragungserklärung an den bisherigen Anbieter.
Vor dem 1. Januar 2027 können Sie kein Altersvorsorgedepot eröffnen, das gilt bei jedem Anbieter. Die Wartezeit nutzen Sie für die Auswertung, zum Start entscheiden Sie ohne Zeitdruck.
– ZULAGEN AB 2027 –
Der Staat zahlt ab dem 1. Januar 2027 bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, 300 Euro je Kind mit Kindergeldanspruch und einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus in Ihr Altersvorsorgedepot.
Der Staat legt für jeden eingezahlten Euro 50 Cent dazu, bis Ihr Eigenbeitrag 360 Euro im Jahr erreicht, und 25 Cent für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro. Den Anspruch sichert ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat.
540 Euro
Grundzulage im Jahr
50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Die volle Grundzulage von 540 Euro erreichen Sie mit 150 Euro Eigenbeitrag im Monat.
300 Euro
Kinderzulage je Kind und Jahr
Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch legt der Staat 300 Euro im Jahr dazu. Dafür genügt laut Bundesregierung ein Sparbeitrag von 25 Euro im Monat.
200 Euro
Berufseinsteiger-Bonus, einmalig
Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Mit 50 Euro im Monat sind das 440 Euro im ersten Jahr.
– FÜR WEN –
Die Zulagen erhalten Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamte und ab 2027 erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und laut Verbraucherzentrale auch Besoldungsempfänger wie Beamtinnen und Beamte erhalten die Grundzulage nach der Staffel. Mit 150 Euro im Monat sind das die vollen 540 Euro im Jahr.
Eine Familie mit zwei Kindern und 100 Euro im Monat erhält 990 Euro Zulagen im Jahr, davon 600 Euro Kinderzulage. Gemessen am Einsatz bekommen Familien und Sparer mit kleinem Budget besonders viel Zulage.
Das Altersvorsorgereformgesetz öffnet die Förderung erstmals für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Rentenversicherungspflicht. Die Förderauswertung zeigt Ihnen vorab, welche Zulagen Ihr Monatsbeitrag auslöst.
Wer beim Abschluss jünger als 25 Jahre ist, erhält den einmaligen Bonus von 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Liegt Ihr 25. Geburtstag im Jahr 2027, lohnt die Vormerkung zum Start am 1. Januar 2027 besonders.
– UNTERSCHIED –
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG rechnet nach der Vormerkung Ihre Zulagen schriftlich aus und bespricht das Ergebnis mit Ihnen, Newsletter und Wartelisten von Brokern kündigen per E-Mail den Marktstart an.
Die Auswertung nennt Grundzulage, Kinderzulage und Bonus in Euro für Ihre Situation, nicht als Beispielrechnung für alle Empfänger. Grundlage sind Ihr Monatsbeitrag, Ihr Alter und Ihre Kinderzahl.
Über 150 Förderexperten der AG beraten bundesweit. Das Ergebnis besprechen Sie per Telefon oder Video, Rückfragen beantwortet Ihr Förderexperte auch per WhatsApp.
Ihr Förderexperte eröffnet Ihr Altersvorsorgedepot im Tarif Deutsche Förderrente Standard oder Premium ab dem 1. Januar 2027 und übernimmt die Zulagenverwaltung. Sie müssen zum Marktstart nichts selbst beantragen.
– KOSTEN –
Die Beratung durch die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG ist komplett kostenlos, Förderauswertung, Erstgespräch und Übertrag eingeschlossen.
0 Euro
Beratung, Förderauswertung und Übertrag
An keinem Tarif. Für Deutsche Förderrente Standard wie Premium steht bei der AG eine Null in der Vergütung, 0 Prozent Provision, 0 Prozent Vertriebskosten, keine Zahlung vom Produktanbieter. Beratung und Service leistet die AG zu 100 Prozent selbst. Die laufenden Depotkosten liegen in beiden Tarifen unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr und decken Produkt und Infrastruktur, nicht die Beratung.
Bei der AG nicht, auch nicht für die Depoteröffnung. Ob Ihr bisheriger Anbieter für die Übertragung etwas verlangt, steht in Ihrem Vertrag. Ihr Förderexperte fragt das vor dem Wechsel schriftlich an. Sie kennen den Betrag, bevor Sie sich entscheiden.
Angaben zur Vergütung erhalten Sie in der Erstinformation vor dem ersten Gespräch.
– ABLAUF –
1
Das Formular oben nimmt Ihre Kontaktdaten auf, danach meldet sich ein Förderexperte der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG persönlich bei Ihnen.
2
Ihr Förderexperte rechnet Grundzulage, Kinderzulage und Bonus für Ihre Angaben aus, bei einem Riester-Vertrag alt gegen neu, und schickt Ihnen das Ergebnis.
3
Ihr Förderexperte beantwortet offene Fragen zur Auswertung, danach wählen Sie zwischen Deutsche Förderrente Standard und Premium oder behalten Ihren bisherigen Vertrag. Eine Verpflichtung entsteht dabei nicht.
4
Zum Start eröffnet Ihr Förderexperte das Altersvorsorgedepot und übernimmt die Zulagenverwaltung, bei Riester-Sparern auch die Übertragungserklärung an den bisherigen Anbieter.
– WEITERE FRAGEN –
Die Deutsche Förderrente ist das Altersvorsorgedepot-Angebot der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Düsseldorf.
Für das Altersvorsorgedepot erhält die AG keine Vergütung, die Beratung ist komplett kostenlos.
Nein. Die Vormerkung bei der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG ist kostenlos und unverbindlich, ein Vertrag kommt nicht zustande.
Sie können sie jederzeit widerrufen, eine kurze E-Mail genügt.
Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, dazu Ihre Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail und Telefon.
Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Nein. Vor dem 1. Januar 2027 können Sie kein Altersvorsorgedepot eröffnen und keinen Vertrag abschließen. Das Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, seit dem 29. Mai 2026 steht es im Bundesgesetzblatt.
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG bereitet Ihre Depoteröffnung mit der Vormerkung schon jetzt vor.
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Erst ab diesem Eigenbeitrag fließen die staatlichen Zulagen.
Der Höchstbeitrag liegt bei 6.840 Euro im Jahr.
In der Sparphase ja. Erträge im Depot bleiben laut Finanztip unversteuert, zusätzlich können Sie Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
Die Auszahlungen versteuern Sie nachgelagert, also erst im Rentenalter mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Eine Beitragsgarantie gibt es nicht, der Depotwert schwankt mit den Kapitalmärkten und Verluste sind möglich.
Dafür fließen die Zulagen unabhängig von der Kursentwicklung nach der gesetzlichen Staffel. Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr.
Er läuft normal weiter. Kündigen sollten Sie ihn nicht, im ersten Halbjahr 2025 forderte der Staat laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt rund 2.500 Euro je gekündigtem Vertrag zurück.
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG prüft vor dem Übertrag, ob Ihr alter Vertrag mehr Förderung bringt. Ab dem 1. Januar 2027 übertragen Sie das Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot, Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
– IHR NÄCHSTER SCHRITT –
Sie tragen sich oben ein oder fordern den Rückruf an, ein Förderexperte der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG rechnet Ihre Zulagen schriftlich aus und eröffnet ab dem 1. Januar 2027 Ihr Depot im Tarif Deutsche Förderrente.