Sie können Ihre Riester-Rente beitragsfrei stellen und ab 2027 zusätzlich einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen. Dabei bleibt das Guthaben im Altvertrag, doch mit dem neuen Vertrag wechseln Sie in die neue Förderung und beenden den Bestandsschutz der bisherigen Förderregeln. Das regelt § 52 Abs. 50a EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes.
Eine Beitragspause allein löst diesen Förderwechsel nicht aus. Sie stoppen zunächst nur weitere Einzahlungen.
Was bedeutet es, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen?
Beitragsfreistellung bedeutet, dass Sie keine weiteren Beiträge zahlen und der Vertrag bestehen bleibt. Das angesparte Geld bleibt Ihrer Altersvorsorge zugeordnet.
Die Beitragspause löst für sich keine Rückzahlung der bisher erhaltenen Zulagen aus. Wie sich die garantierten Leistungen verändern, lassen Sie sich vorab vom Anbieter mitteilen.
Wie beantragen Sie die Beitragsfreistellung?
Wenden Sie sich an Ihren Anbieter und verlangen Sie die Beitragsfreistellung zu einem konkreten Termin. Nennen Sie Vertragsnummer und gewünschtes Datum und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Lassen Sie sich gleichzeitig die künftigen Verwaltungskosten, die verbleibenden Garantien und die Bedingungen für eine Wiederaufnahme nennen. Wenn ein Dauerzulagenantrag besteht, klären Sie dessen Behandlung für die Beitragspause mit dem Anbieter.
Stellen Sie nicht lediglich den Dauerauftrag ein. Die ausdrückliche Vereinbarung schafft Klarheit darüber, ab wann der Vertrag ruht und wie der Anbieter damit umgeht.
Was passiert mit Zulagen und laufenden Kosten?
Bisherige Zulagen bleiben bei einer bloßen Beitragsfreistellung grundsätzlich im Vertrag. Für Jahre ohne eigene Einzahlung gibt es dagegen keine neuen Zulagen und keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Verwaltungskosten können weiterlaufen und das Guthaben belasten. Darauf weist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund hin.
| Punkt | Beitragsfreistellung | Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung |
|---|---|---|
| Weitere Beiträge | Pausieren | Enden mit dem Vertrag |
| Bisheriges Guthaben | Bleibt im Vertrag | Auszahlung nach Abzügen |
| Bisherige Förderung | Keine Rückforderung allein wegen der Pause | Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert |
| Laufende Verwaltungskosten | Können weiterlaufen | Entfallen nach Abwicklung; Abzüge bei Kündigung möglich (z. B. noch nicht getilgte Abschlusskosten) |
Die Riester-Entscheidungshilfe erläutert weitere Unterschiede zwischen Behalten, Kündigen und Übertragen.
Was gilt bei einer Pause mitten im Jahr?
Solange Sie in der bisherigen Riester-Förderung bleiben, zählen für die Förderung die im Beitragsjahr geleisteten Zahlungen. Eine Pause ab Herbst bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche Zulagen für dieses Jahr entfallen.
Prüfen Sie, wie viel Sie bereits eingezahlt haben und welcher Mindesteigenbeitrag für Ihre bisherige Förderung gilt. Reicht der Beitrag nicht aus, kürzt die Zulagenstelle die Zulage anteilig.
Schließen Sie im selben Jahr einen neuen geförderten Vertrag ab oder erklären Sie den Wechsel in die neue Förderung, gelten für dieses Beitragsjahr bereits die neuen Regeln. Einen Mindesteigenbeitrag gibt es dann nicht mehr, die Zulage richtet sich nach der Höhe Ihrer Einzahlungen.
Was müssen Sie beim zusätzlichen Altersvorsorgedepot beachten?
Ein neuer geförderter Vertrag – etwa ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt – kann neben dem ruhenden Riester-Vertrag bestehen, ohne dass Sie dessen Guthaben übertragen. Alte und neue Förderung lassen sich aber nicht kombinieren.
Mit dem Neuabschluss wechseln Sie unwiderruflich in das neue Fördersystem – und zwar mit allen Ihren bisherigen Riester-Verträgen. Eine Rückkehr zur alten Förderung ist nicht möglich. Lassen Sie sich vor Abschluss schriftlich erläutern, welche Folgen das für beide Verträge hat. Wenn Sie stattdessen das vorhandene Guthaben übertragen möchten, erläutert der Artikel zum Riester-Übertrag ins Altersvorsorgedepot diesen Weg. In die neue Förderung können Sie auch ohne neuen Vertrag wechseln: per Erklärung gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter. Auch diese Erklärung ist unwiderruflich.
Wann können Sie wieder Beiträge einzahlen?
Sie können den Anbieter um Wiederaufnahme der Einzahlungen bitten. Die konkreten Bedingungen richten sich nach Ihrem Tarif.
Prüfen Sie zu diesem Zeitpunkt auch Einkommen, Kinderzulagen und Berechtigung erneut. Ein früher gewählter Monatsbeitrag muss nicht mehr zur aktuellen Förderung passen. Haben Sie inzwischen in die neue Förderung gewechselt, werden auch neue Einzahlungen in Ihren Riester-Vertrag nach den neuen Regeln gefördert.
Häufige Fragen zur Riester-Beitragsfreistellung
Bekomme ich bei einer Beitragspause mein Geld ausgezahlt?
Nein. Das Guthaben bleibt im Vertrag. Eine Auszahlung Ihrer Riester-Rente ist ein anderer Vorgang mit eigenen Bedingungen.
Ist ein ruhender Vertrag automatisch gekündigt?
Nein. Sie pausieren die Einzahlung, der Vertrag besteht weiter.
Gehen durch die Pause alle bisherigen Zulagen verloren?
Nein. Die Pause allein führt nicht zur Rückforderung der bisherigen Förderung. Andere Änderungen des Vertrags müssen Sie gesondert prüfen.
Gilt die neue Förderung auch für meinen ruhenden Riester-Vertrag, wenn ich ein Altersvorsorgedepot abschließe?
Ja. Mit dem Neuabschluss gilt die neue Förderung für alle Ihre bisherigen Riester-Verträge, auch für einen ruhenden. Ihre übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Kann ich später in die alte Förderung zurückwechseln?
Nein. Der Wechsel in die neue Förderung ist unwiderruflich.
Verwendete Quellen
- Deutsche Rentenversicherung, Riester-Vertrag ruhen lassen
- Bundesfinanzministerium, ruhender Altvertrag neben einem neuen Vertrag
- § 86 EStG, bisheriger Mindesteigenbeitrag und anteilige Kürzung
- Deutsche Rentenversicherung, Kündigung und Alternativen
Sie möchten die Beitragspause und einen möglichen Wechsel besprechen? Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG prüft mit Ihnen die Förderung und die Deutsche Förderrente als mögliche Anschlusslösung. Rückruf anfordern.