Bei der Altersvorsorge auch die laufenden Kosten vergleichen. Foto: Shutterstock
Der Deckel von 1,0 Prozent begrenzt die Kosten des Standarddepots. Alle Gebühren zusammen dürfen die jährliche Rendite dort um höchstens 1,0 Prozentpunkte mindern, gemessen als Effektivkostenquote. Für alle anderen Altersvorsorgedepots gilt diese Grenze nicht.
Eingeführt hat die Bundesregierung die Kostenobergrenze mit der Reform der privaten Altersvorsorge. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen Depots verkaufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Deckel nur beim Standarddepot: höchstens 1,0 % Effektivkosten pro Jahr (Verbraucherzentrale).
- Pflichtangebot: Jeder Anbieter muss ein Standarddepot führen oder dafür kooperieren.
- Feste Anlage: ein Aktien- und ein Rentenfonds, mit dem Alter wird automatisch umgeschichtet.
- Freie Depots ohne Deckel: Die Verbraucherzentrale erwartet „Premium“-Modelle mit 1,5 bis 2,5 % pro Jahr.
- Anbieterwechsel: ab fünf Jahren Laufzeit kostenfrei, davor bis 150 € (Stiftung Warentest).
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Ein Standarddepot kostet höchstens 1,0 Prozent pro Jahr, alle anderen Altersvorsorgedepots haben keine gesetzliche Kostengrenze. „Die Bundesregierung hat eine Kostenobergrenze (Effektivkostenquote) von 1,0 Prozent pro Jahr eingeführt“, schreibt die Verbraucherzentrale und ergänzt: „Diese Kostengrenze gilt aber nur für die sogenannten Standarddepots.“
Für frei gestaltete Depots erwartet die Verbraucherzentrale deutlich höhere Preise. Sie rechnet mit „Premium“-Modellen, die 1,5 bis 2,5 Prozent Effektivkosten pro Jahr oder sogar mehr verlangen.
Konkrete Preislisten veröffentlichen die Anbieter erst zum Marktstart. Verkaufen dürfen sie die neuen Depots ab dem 1. Januar 2027.
Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist die gesetzlich vorgesehene Basisvariante des Altersvorsorgedepots, mit Kostendeckel und fester Anlagestruktur. „Wer sich nicht intensiv mit einer Geldanlage beschäftigen will, kann ein Standarddepot wählen“, beschreibt die Stiftung Warentest den Zweck. Wie das Altersvorsorgedepot insgesamt funktioniert, erklärt unser Grundlagen-Beitrag.
Wer muss das Standarddepot anbieten?
Jeder Anbieter. „Jeder Anbieter muss zumindest ein Standarddepot im Angebot haben“, schreibt die Verbraucherzentrale. Finanztip nennt eine zweite Möglichkeit für die Häuser, nämlich „eine Kooperation eingehen, um auf das Standarddepot anderer Anbieter verweisen zu können“.
Dazu kommt ein staatliches Angebot. Neben den Finanzdienstleistern soll laut Stiftung Warentest auch ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten.
Wie legt das Standarddepot Ihr Geld an?
In genau zwei Fonds. „Das Guthaben wird lediglich in zwei Fonds investiert: einen Aktien- und einen Rentenfonds“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Mit zunehmendem Alter schichtet das Depot automatisch um. Voreingestellt ist laut Verbraucherzentrale, „dass mit zunehmendem Alter das Geld in den Rentenfonds umgeschichtet wird“. So sinkt der Aktienanteil in Richtung Rentenbeginn.
Eine Beitragsgarantie, also die Zusage, dass zum Rentenbeginn mindestens Ihre Einzahlungen vorhanden sind, gibt es nicht – Verluste sind möglich. Den Verzicht begründet die Verbraucherzentrale mit der langfristigen Teilhabe an den Chancen der Aktienmärkte. Zugleich gelten für das Standarddepot laut Stiftung Warentest „strengere Vorgaben als für das allgemeine Altersvorsorgedepot“, es ist sicherheitsorientierter aufgebaut.
Wie funktioniert der Deckel von 1,0 Prozent?
Der Deckel begrenzt die Effektivkostenquote. Diese Kennzahl bündelt alle Kosten eines Vertrags, etwa für Depotführung und Fonds, und gibt an, um wie viele Prozentpunkte sie die jährliche Rendite im Durchschnitt mindern.
Ein Rechenbeispiel macht die Grenze greifbar. Bei 10.000 Euro Depotwert entsprechen 1,0 Prozent höchstens 100 Euro Kosten im Jahr, bei 50.000 Euro sind es 500 Euro (eigene Berechnung nach der Kostenobergrenze).
Zwei Punkte regeln die verfügbaren Quellen bisher nicht: welcher Paragraf den Deckel im Gesetz festschreibt und wie sich die Kosten im Einzelnen auf Depotführung, Fonds und Vertrieb verteilen. Beide Fragen bleiben offen, bis Gesetzestext oder Preislisten sie beantworten.
Worin unterscheiden sich die Depot-Varianten?
Der größte Unterschied liegt bei Kosten und Anlagefreiheit. Das Standarddepot begrenzt beides, das frei gestaltete Depot überlässt Ihnen die Auswahl aus Fonds und ETFs des gesetzlichen Anlagekatalogs.
| Kriterium | Standarddepot-Vertrag | Frei gestaltetes Depot |
|---|---|---|
| Kostenregel | Effektivkosten max. 1,0 % pro Jahr | kein Deckel – die Verbraucherzentrale erwartet 1,5–2,5 % |
| Anlage | ein Aktien- und ein Rentenfonds | Fonds und ETFs aus dem gesetzlichen Anlagekatalog |
| Umschichtung im Alter | voreingestellt in den Rentenfonds | nicht voreingestellt |
| Beitragsgarantie | keine | keine |
| Vorgaben | strenger, sicherheitsorientiert | allgemeine Depot-Regeln |
Zahlen: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest, Finanztip (Quellen 1 bis 3).
Die Förderung selbst holen Sie in beiden Fällen über Ihren Beitrag. Wie Zulagen, Staffel und Höchstbetrag zusammenspielen, zeigt unser Beitrag zur Förderung im Altersvorsorgedepot.
Was zahlen Sie beim Anbieterwechsel?
In den ersten fünf Jahren kann der Wechsel Geld kosten, danach nicht mehr. „Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel zukünftig kostenfrei ermöglichen. Davor kann er Kosten bis zu 150 Euro verlangen“, schreibt die Stiftung Warentest.
Auch der annehmende Anbieter darf eine Pauschale berechnen. Höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale erlaubt ihm das Altersvorsorgereformgesetz.
Wie oft Sie wechseln, bleibt Ihnen überlassen. Laut Finanztip können Sie den Anbieter beliebig oft wechseln. Wie ein bestehender Riester-Vertrag in das neue Depot kommt, erklärt unser Beitrag zum Riester-Übertrag.
Lohnt sich das Standarddepot?
Das Standarddepot lohnt sich als einfache Lösung für alle, die sich nicht um die Fondsauswahl kümmern wollen, und als Maßstab für jedes andere Angebot. Für die Stiftung Warentest ist der gedeckelte Kostenrahmen „ein Fortschritt“.
Wer selbst anlegen will, wählt ein frei gestaltetes Depot und prüft dessen Effektivkosten gegen die 1,0-Prozent-Marke. Verlangt ein Anbieter deutlich mehr, sollte die Mehrleistung erkennbar sein.
Sicher ist das Ergebnis in keiner Variante. Ohne Beitragsgarantie schwankt der Depotwert mit den Märkten. Was bei der Auszahlung steuerlich passiert, erklärt unser Beitrag zu Auszahlung und Steuern.
Häufige Fragen zum Kostendeckel
Wie hoch ist der Kostendeckel für ein neues Altersvorsorgedepot?
Er liegt bei 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr und gilt nur für das Standarddepot. Frei gestaltete Altersvorsorgedepots haben keine gesetzliche Kostengrenze, die Verbraucherzentrale erwartet dort 1,5 bis 2,5 Prozent oder mehr.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für ein Altersvorsorgedepot?
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Ab dieser Sparleistung fließen die staatlichen Zulagen, laut Verbraucherzentrale sind es bei 120 Euro Beitrag 60 Euro Grundzulage.
Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?
In der Sparphase ja, auf Erträge und Kursgewinne fällt dort keine Steuer an. Die Auszahlungen im Ruhestand versteuern Sie dagegen nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Hat das Standarddepot eine Beitragsgarantie?
Nein. Das Guthaben liegt in einem Aktien- und einem Rentenfonds, Verluste sind möglich. Wer eine Garantie will, wählt stattdessen einen Altersvorsorgevertrag mit 100 oder 80 Prozent Beitragserhalt.
Kann ich später vom Standarddepot in ein anderes Depot wechseln?
Ja, laut Finanztip beliebig oft. In den ersten fünf Jahren darf der abgebende Anbieter dafür bis zu 150 Euro verlangen, danach muss der Wechsel für Sie kostenfrei sein.
Verwendete Quellen
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
- Stiftung Warentest: „Das neue Altersvorsorgedepot“
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: Funktionsweise und Förderung“
- Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
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