Behalten oder umwandeln lohnt sich für die meisten Riester-Sparer, kündigen fast nie. Wer kündigt, zahlt die komplette staatliche Förderung zurück – im ersten Halbjahr 2025 waren das laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt rund 2.500 Euro je Vertrag. Behalten und die Umwandlung in das Altersvorsorgedepot kosten dagegen keine Förderung.
Eile besteht nicht. Das Altersvorsorgereformgesetz stellt Riester-Verträge unter Bestandsschutz, eine Entscheidungsfrist gibt es nicht. Diese Entscheidungshilfe zeigt, welcher Weg zu welcher Situation passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigung kostet: Die gesamte Förderung geht zurück, im Schnitt rund 2.500 € (Deutsche Rentenversicherung).
- Keine Frist: Riester-Verträge laufen nach der Reform mit Bestandsschutz unverändert weiter.
- Beitragsfrei stellen: Zulagen und Guthaben bleiben, nur neue Förderung pausiert.
- Umwandlung: ab 01.01.2027 förderunschädlich in das Altersvorsorgedepot möglich.
- Faustregel: Ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr rechnet sich laut Finanztip das neue Depot.
Welche Wege haben Riester-Sparer jetzt?
Zur Wahl stehen drei Wege: den Vertrag behalten, ihn kündigen oder das Guthaben ab dem 1. Januar 2027 in das neue Altersvorsorgedepot umwandeln. Behalten hat dabei zwei Spielarten, denn Sie können weiter einzahlen oder den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen.
Nur einer dieser Wege kostet die staatliche Förderung. Bei allen anderen bleiben Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten.
| Option | Bisherige Förderung | Neue Zulagen | Beitragsgarantie | Typische Situation |
|---|---|---|---|---|
| Behalten und weiter einzahlen | bleibt | ja, alte Förderlogik | ja | Geringverdiener mit Kindern, wenige Jahre bis zur Rente |
| Beitragsfrei stellen | bleibt | nein, solange nichts fließt | ja | Vertrag zu teuer, Geld wird anderweitig gebraucht |
| Umwandeln in das Altersvorsorgedepot (ab 2027) | bleibt | ja, bis 540 € Grundzulage | nein | Eigenbeiträge ab 300 € im Jahr, längerer Anlagehorizont |
| Kündigen | Rückzahlung, im Schnitt rund 2.500 € | – | entfällt | akuter Geldbedarf ohne jede Alternative |
Zahlen: Bundesregierung, Deutsche Rentenversicherung und Finanztip (Quellen 1, 3, 5 und 6).
Ihr Startpunkt für die Abwägung ist der Blick auf Förderung und Garantie. Wie das neue Depot grundsätzlich funktioniert, erklärt der Beitrag „Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es?“.
Was kostet die Kündigung eines Riester-Vertrags?
Kündigen Sie, behält der Anbieter die komplette staatliche Förderung aus der Vertragslaufzeit ein. Das Einkommensteuergesetz nennt diesen Fall in § 93 schädliche Verwendung.
Was der Staat zurückfordert
Ihr Anbieter zieht alle gewährten Zulagen und die über die Steuererklärung erhaltenen Ermäßigungen direkt vom Riester-Guthaben ab. Reicht das Guthaben nicht aus, fordert die Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung den Restbetrag direkt von Ihnen zurück.
Wie viel dabei zusammenkommt, zeigt die Statistik der Zulagenstelle. Durchschnittlich waren es zuletzt etwa 1.750 Euro Zulagen plus rund 750 Euro Steuervorteile je gekündigtem Vertrag. Für Familien mit mehreren Kinderzulagen fällt die Rückforderung entsprechend höher aus.
Auf die Erträge kommt noch der Fiskus. Zinsen und andere Kapitalerträge aus dem Vertrag versteuern Sie nach der Auszahlung.
Was vom Rückkaufswert übrig bleibt
Ausgezahlt wird nicht die Summe Ihrer Beiträge, sondern der Rückkaufswert nach allen Abzügen. Abschlusskosten verteilt der Anbieter auf die ersten fünf Vertragsjahre – kündigen Sie früher, zieht er die verbleibenden Kosten zusätzlich ab. Bereits verbrauchte Verwaltungs- und Fondskosten erstattet niemand.
Bei den meisten Anbietern gilt laut Finanztip eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende. Vom Kündigungsschreiben bis zur Überweisung können bis zu zwei Monate vergehen.
Wann kann sich der Ausstieg trotzdem lohnen?
Finanztip hält eine Kündigung nur für erwägenswert, wenn mehrere Bedingungen zugleich zutreffen: Sie brauchen kurzfristig Geld, haben keine sonstigen Rücklagen, bekommen weder Privat- noch Ratenkredit, und das Vertragsguthaben ist hoch genug, dass nach allen Abzügen etwas übrig bleibt.
Ein Sonderfall ist eine schwere Erkrankung. In der Ansparphase kann die Kündigung dann laut Finanztip eine sinnvolle Option sein, weil das Kapital sofort zur Verfügung steht.
Vorsicht gilt bei Schulden. Solange das Geld im Riester-Vertrag steckt, steht es unter Pfändungsschutz. Nach einer Kündigung dürfen Gläubiger auf die Auszahlung zugreifen – in einer Privatinsolvenz verschenken Sie mit der Kündigung also ausgerechnet den geschützten Teil Ihres Vermögens.
Kleine Verträge haben zu Rentenbeginn einen förderfreundlichen Ausweg. Liegt die monatliche Rente unter 39,55 Euro, können Sie sich das Kapital laut Finanztip als Kleinbetragsrente abfinden lassen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzuzahlen.
Wann ist Behalten die richtige Wahl?
Behalten passt, wenn Ihr Vertrag von den Stärken des alten Systems lebt: der Beitragsgarantie und der hohen Förderquote für bestimmte Gruppen. Beitragsgarantie bedeutet, dass zu Rentenbeginn mindestens Ihre Einzahlungen samt Zulagen vorhanden sein müssen.
Am deutlichsten profitieren Geringverdiener mit Kindern. Die Stiftung Warentest rechnet vor, dass eine Familie mit drei Kindern im Altvertrag mit nur 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr auf 1.075 Euro Förderung kommt – im neuen System müsste sie dafür mehr als 300 Euro jährlich einzahlen.
Auch kurz vor der Rente spricht wenig für einen Wechsel. Wer will, kann laut Verbraucherzentrale den alten Vertrag behalten und erst kurz vor Rentenbeginn in das neue System überführen.
Druck entsteht durch die Reform nicht. Bestehende Riester-Verträge laufen nach Angaben der Bundesregierung unverändert weiter, eine automatische Kündigung oder Umwandlung findet nicht statt.
Welche Alternativen bleiben, wenn Sie nicht mehr einzahlen wollen?
Wer den Vertrag als zu teuer oder unpassend empfindet, muss nicht gleich kündigen. Zwei Wege erhalten die Förderung und beenden trotzdem die laufende Belastung.
Beitragsfrei stellen: Pause statt Ausstieg
Ein formloses Schreiben mit Vertragsnummer und Unterschrift an den Anbieter genügt, um den Vertrag ruhen zu lassen. Ihre bisherigen Zulagen bleiben nach Auskunft der Zulagenstelle auf dem Riester-Konto, zurückzahlen müssen Sie nichts.
Zahlen Sie ein ganzes Jahr nichts ein, entfällt für dieses Jahr die staatliche Förderung. Später können Sie jederzeit wieder Beiträge leisten und die Zulagen erneut beantragen.
Zwei Punkte sollten Sie einplanen. Verwaltungskosten des Vertrags laufen auch in der beitragsfreien Zeit weiter. Und wer seinen Anbieter per Dauervollmacht mit dem jährlichen Zulagenantrag beauftragt hat, sollte diese Vollmacht widerrufen.
Anbieterwechsel innerhalb der Riester-Welt
Statt zu kündigen können Sie Ihr Riester-Guthaben auf den Vertrag eines anderen Anbieters übertragen, die Förderung bleibt dabei erhalten. Beim neuen Anbieter können allerdings erneut Abschlusskosten anfallen.
Finanztip hält diesen Wechsel nur in einer Konstellation für rechnerisch sinnvoll, nämlich von einer teuren Riester-Rentenversicherung hin zu einem Riester-Fondssparplan.
Wann lohnt sich die Umwandlung in das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027 können Sie Ihr Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzuzahlen. Das seit Ende Mai 2026 geltende Altersvorsorgereformgesetz macht den Übertrag ausdrücklich förderunschädlich.
Welche neuen Zulagen bekommen Sie im Depot?
Der Staat legt künftig 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro im Jahr dazu und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro, zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage statt bisher 175 Euro. Je Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage dazu.
Finanztip leitet daraus eine einfache Faustregel ab. Wer schon heute mindestens 300 Euro im Jahr einzahlt, fährt mit dem neuen Depot besser, weil die neuen Zulagen die alten deutlich übersteigen.
Was geben Sie beim Wechsel auf?
Den Preis der höheren Zulagen sollten Sie kennen. Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Beitragsgarantie, das Guthaben liegt in Fonds und ETFs und schwankt mit den Kapitalmärkten. Verluste sind möglich.
Später fließt das Geld als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Diese Auszahlungen versteuern Sie nachgelagert, also mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter.
Wie Auszahlung und Besteuerung im Depot genau funktionieren, zeigt der Beitrag Auszahlung und Steuern: So kommt das Geld aus dem Altersvorsorgedepot.
Steht Ihre Entscheidung für das Depot, führen drei Wege hinein. Den Ablauf im Detail zeigt der Beitrag „Wie übertrage ich meine Riester-Rente in das Altersvorsorgedepot?“. Wie wir Sie dabei begleiten, erklärt die Service-Seite Riester umwandeln: Ihr Weg ins Altersvorsorgedepot.
Häufige Fragen zur Riester-Entscheidung
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen, wenn das Altersvorsorgedepot startet?
Nichts, solange Sie nicht handeln. Verträge von vor dem 1. Januar 2027 genießen Bestandsschutz, laufen zu den alten Konditionen weiter und werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.
Wie viel Geld bekomme ich zurück, wenn ich meine Riester-Rente kündige?
Ausgezahlt wird der Rückkaufswert abzüglich der kompletten staatlichen Förderung und noch nicht getilgter Abschlusskosten. Im ersten Halbjahr 2025 zog der Staat laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt rund 2.500 Euro Förderung je gekündigtem Vertrag ab.
Kann ich meinen Wohn-Riester in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Zu dieser Frage machen die veröffentlichten Reform-Informationen von Bundesregierung und Bundestag bislang keine Aussage (Stand 20. Juli 2026). Wohn-Riester-Guthaben lässt sich weiterhin per Kapitalentnahme förderunschädlich für die selbst genutzte Immobilie einsetzen, ohne den Vertrag zu kündigen.
Muss ich bei einer Kündigung zusätzlich Steuern zahlen?
Ja, auf die Erträge. Zinsen und andere Kapitalerträge aus dem Vertrag müssen Sie nach Auskunft der Zulagenstelle nach der Auszahlung versteuern – zusätzlich zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen.
Verliere ich Zulagen, wenn ich den Vertrag ruhen lasse?
Nein. Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben auf dem Riester-Konto, zurückzahlen müssen Sie nichts. Nur für Jahre ohne Eigenbeitrag fließt keine neue Förderung.
Was passiert bei einer Privatinsolvenz mit dem Riester-Guthaben?
Im laufenden Vertrag ist das Guthaben vor Pfändung geschützt. Kündigen Sie, verliert das ausgezahlte Geld diesen Schutz und Gläubiger können darauf zugreifen.
Verwendete Quellen
- Bundesregierung: FAQ: Private Altersvorsorge reformiert
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
- Deutsche Rentenversicherung (Zulagenstelle): „Kündigen oder nicht kündigen?“
- Deutsche Rentenversicherung (Zulagenstelle): „Im Zweifel Vertrag ruhen lassen“
- Finanztip: „Riester kündigen“
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: Was die Riester-Reform bringt“
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot-Rechner“
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
- Stiftung Warentest: „Das neue Altersvorsorgedepot“
- Gesetze im Internet: § 93 EStG – Schädliche Verwendung
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