Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt ein neues Fördersystem die bisherige Riester-Förderung. Statt 175 Euro Festzulage legt der Staat dann bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr zu, das neue Altersvorsorgedepot investiert ohne Beitragsgarantie in Fonds und ETFs, und neue Riester-Verträge nach altem Modell gibt es nicht mehr. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz unverändert weiter.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit dem 29. Mai 2026 verkündet. Dieser Beitrag zeigt, was sich für Riester-Sparer und Neueinsteiger konkret ändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Neuverträge: Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge nach altem Modell mehr.
- Bestandsschutz: Laufende Verträge bespart man unverändert weiter, ohne automatische Umwandlung.
- Neue Förderung: 50 Cent je Euro bis 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 € – maximal 540 € statt 175 €.
- Garantie: Das Altersvorsorgedepot investiert ohne Beitragsgarantie in Fonds und ETFs.
- Wechsel: freiwillig und förderunschädlich, ab 5 Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei.
Was ändert sich durch die Riester-Reform 2027?
Die Reform tauscht das Herzstück der geförderten privaten Altersvorsorge aus: Zulagen richten sich künftig nach dem eigenen Beitrag statt nach dem Einkommen. Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent dazu, darüber bis 1.800 Euro noch 25 Cent. So kommen bis zu 540 Euro Grundzulage zusammen, mehr als das Dreifache der bisherigen 175 Euro.
Vier weitere Änderungen prägen das neue System. Als Standardprodukt kommt das Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, das in Fonds und ETFs investiert. Wer eine Garantie behalten will, wählt stattdessen einen Vertrag mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt. In der Auszahlungsphase tritt neben die lebenslange Rente ein Auszahlplan bis mindestens 85. Und erstmals kommen Selbstständige in die staatliche Förderung.
Ein Punkt bleibt unverändert wichtig: Niemand verliert seinen bestehenden Riester-Vertrag. Der Gesetzgeber hat einen Bestandsschutz festgeschrieben.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Die Bundesregierung stellt klar: „Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.“ Wer bereits riestert, bespart seinen Vertrag nach der Reform zu den alten Konditionen weiter, mit 175 Euro Grundzulage, Kinderzulage und Beitragsgarantie.
Bestandssparer haben ab 2027 drei Wege: den Vertrag unverändert weiterführen, per Erklärung in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Wie der Übertrag im Einzelnen funktioniert, erklärt der Beitrag Riester in das Altersvorsorgedepot übertragen. Ob Behalten, Kündigen oder Umwandeln zu Ihrem Vertrag passt, klärt die Entscheidungshilfe. Ablauf, Kosten und Begleitung beim Wechsel bündelt die Service-Seite Riester umwandeln.
Der Wechsel in das neue System ist förderunschädlich, erhaltene Zulagen und Steuervorteile behalten Sie also. Eine Kündigung kostet dagegen die komplette Förderung zurück – im ersten Halbjahr 2025 waren das laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt rund 2.500 Euro je Vertrag.
Eile besteht nicht. Die Verbraucherzentrale rät, alte Riester-Verträge nicht vorschnell aufzugeben und vor jedem Wechsel oder Neuabschluss nachzurechnen.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Das Gesetz gilt schon, die neuen Produkte starten am 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 17. Dezember 2025, der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Seit dem 29. Mai 2026 steht das Altersvorsorgereformgesetz im Bundesgesetzblatt.
Die Monate bis Ende 2026 sind Umsetzungsphase: Anbieter entwickeln Produkte und lassen sie zertifizieren. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen sie Altersvorsorgedepots verkaufen, ab demselben Tag sind Neuabschlüsse nach altem Riester-Modell nicht mehr möglich. Den vollständigen Zeitplan mit allen Etappen zeigt der Beitrag Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
Wie ändert sich die staatliche Förderung?
Die Förderung wird beitragsproportional. Bisher brauchte es 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens für die vollen Zulagen, künftig zählt allein der eingezahlte Betrag. Volle 540 Euro Grundzulage gibt es ab 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 150 Euro im Monat.
| Förderbaustein | Riester bis 2026 | Neues System ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € im Jahr | bis 540 € im Jahr |
| Kinderzulage | 300 € (Kind ab 2008 geboren) bzw. 185 € | bis 300 € je Kind |
| Volle Zulagen ab | 4 % des Brutto-Vorjahreseinkommens | 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr |
| Mindestbeitrag | 60 € im Jahr | 120 € im Jahr |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € einmalig (unter 25) | 200 € einmalig (unter 25) |
| Beitragsgarantie | ja, Einzahlungen plus Zulagen | keine (Garantievertrag wählbar) |
| Neuabschluss | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
Zahlen: Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Finanztip (Quellen 1, 2 und 6).
Die Kinderzulage bleibt bei bis zu 300 Euro je Kind und Jahr, wird aber ebenfalls beitragsproportional: Der Staat verdoppelt jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag. Schon 25 Euro Sparbeitrag im Monat sichern die volle Kinderzulage. Der Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige bleibt erhalten.
Der Mindestbeitrag verdoppelt sich laut Finanztip von 60 auf 120 Euro im Jahr. Einzahlen können Sparer bis zu 6.840 Euro jährlich, oberhalb von 1.800 Euro allerdings ohne weitere Zulagen. Wie das Altersvorsorgedepot insgesamt funktioniert, erklärt der Grundlagen-Beitrag.
Was wird aus Garantie und Anlage?
Das neue Standardprodukt verzichtet auf die Beitragsgarantie. Der Bundestag beschreibt es als „Altersvorsorgedepot ohne Garantie“, das Investitionen in Fonds und ETFs ermöglicht. Die Verbraucherzentrale nennt den Grund: Eine Garantie ist nicht vorgesehen, „damit eine langfristige Teilhabe an den Chancen der Aktienmärkte ermöglicht wird“. Verluste sind im Gegenzug möglich.
Wer nicht auf Sicherheit verzichten will, kann weiterhin Garantieprodukte wählen. Dort stehen zu Beginn der Auszahlung wahlweise 100 oder 80 Prozent des eingezahlten Kapitals fest, bisher waren 100 Prozent Pflicht.
Beim Standarddepot-Vertrag deckelt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr, gemessen als durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch alle Kosten. Für andere Altersvorsorgedepots gilt dieser Deckel nicht.
Was ändert sich bei der Auszahlung?
Riester-Sparer mussten ihr Kapital bisher lebenslang verrenten lassen. Künftig gibt es ein Wahlrecht: lebenslange Rente oder ein Auszahlplan, der bis mindestens zum 85. Lebensjahr läuft. Diese Flexibilität nennt die Verbraucherzentrale als eine der zentralen Neuerungen.
Für Verträge im neuen Fördersystem soll laut Finanztip eine Altersgrenze von 65 Jahren für den Beginn der Auszahlung gelten, bisher waren je nach Vertrag 60 oder 62 Jahre möglich. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können sich Sparer zum Start auf einmal auszahlen lassen.
An der nachgelagerten Besteuerung ändert die Reform nichts. Auszahlungen versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter, wie heute schon bei der Riester-Rente.
Wer kann die neue Förderung nutzen?
Der Kreis der Förderberechtigten wächst. Neben Arbeitnehmern und Beamten können ab 2027 erstmals Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung nutzen. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte oder Architekten, kommen hinzu.
Finanztip zählt weitere Gruppen auf: Minijobber, Studierende mit Nebenjob und Personen, die Angehörige mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen. Bisher blieb all diesen Gruppen die Riester-Förderung verwehrt.
Was wird aus Wohn-Riester?
Geld aus dem geförderten Vertrag für die eigene Immobilie zu nutzen, bleibt laut Finanztip auch im neuen System möglich, etwa für Kauf, Bau, Tilgung oder energetische Sanierung. Neu ist: Anbieter müssen diese Entnahme-Option bei Verträgen ab 2027 nicht mehr verpflichtend anbieten.
Wer fest mit Wohn-Riester plant, sollte deshalb vor Abschluss prüfen, ob der gewünschte Vertrag die Immobilien-Entnahme vorsieht. Für bestehende Wohn-Riester-Verträge gilt der Bestandsschutz wie für alle Riester-Verträge.
Häufige Fragen zur Riester-Reform
Wird die Riester-Rente abgeschafft?
Nein. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz unbefristet weiter, samt alter Zulagen und Beitragsgarantie. Nur Neuabschlüsse nach altem Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich.
Was ändert sich 2026 bei der Riester-Rente?
Für Sparer ändert sich 2026 noch nichts. Das Reformgesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft, die neuen Produkte und Zulagen starten aber erst am 1. Januar 2027.
Muss ich meinen alten Vertrag in das neue System umstellen?
Nein, der Wechsel ist freiwillig. Ihr Vertrag läuft ohne Ihr Zutun unverändert weiter. Wenn Sie wechseln, behalten Sie alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile.
Wie lange sind Neuabschlüsse nach altem Modell noch möglich?
Bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind Neuabschlüsse nach altem Riester-Modell nicht mehr möglich, dann gibt es nur noch Verträge im neuen Fördersystem.
Warum ersetzt der Staat die alte Förderung?
Zwei Konstruktionsfehler standen in der Kritik: Die Pflicht zur 100-Prozent-Beitragsgarantie zwang Anbieter in renditearme Anlagen, und die 4-Prozent-Regel machte die Zulagen kompliziert. Das neue System koppelt die Förderung einfach an den Beitrag und lässt garantiefreies Fondssparen zu, laut Verbraucherzentrale ausdrücklich für mehr Teilhabe an den Chancen der Aktienmärkte.
Was hat die Reform mit der Frühstart-Rente zu tun?
Beide gehören zur Rentenpolitik der Bundesregierung, sind aber getrennte Vorhaben. Die Frühstart-Rente soll Kindern ab 6 Jahren ein eigenes Depot mit 10 Euro monatlich verschaffen und ist noch nicht Gesetz.
Verwendete Quellen
- Bundesregierung: Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
- Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat stimmt zu
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
- Finanztip: „Riester-Reform: Das ändert sich 2027 bei der Altersvorsorge“
- Deutsche Rentenversicherung (Zulagenstelle): „Kündigen oder nicht kündigen?“
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