Frühstart-Rente: Was Eltern jetzt wissen müssen

Eltern können die Frühstart-Rente noch nicht beantragen. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 Eckpunkte beschlossen, aber noch kein eigenes Frühstart-Renten-Gesetz. Die geplanten 10 Euro pro Monat sind deshalb noch kein geltender Anspruch.

Die Bundesregierung will die Frühstart-Rente im Jahr 2026 gesetzlich auf den Weg bringen. Bis ein Gesetz Anbieter, Antrag und Anspruch verbindlich regelt, bleiben auch der geplante Start und die rückwirkende Förderung offen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsstatus: Eckpunkte sind beschlossen, ein eigenes Gesetz noch nicht.
  • Förderung geplant: 10 Euro im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag.
  • Erster Jahrgang: Jahrgang 2020 soll rückwirkend ab 1. Januar 2026 starten.
  • Antrag: Eltern können die Frühstart-Rente noch nicht beantragen.
  • Offen: Anbieter, Kosten, Antragsweg und mehrere Anspruchsdetails.

Wann kommt die Frühstart-Rente und gilt sie schon?

Nach den Eckpunkten soll die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen; ein gemeinsamer Produktstart wäre ab dem 1. Januar 2027 möglich. Beide Termine sind Planungsstand.

Der Bundestag bezeichnete die Frühstart-Rente am 24. Juni 2026 als „bereits konzipiert“. Ein beschlossenes oder verkündetes Gesetz ergibt sich daraus nicht.

Welche Antrags- und Produktwege sind noch offen?

Eltern müssen derzeit keinen Antrag stellen und können noch kein gesetzlich geregeltes Frühstart-Renten-Depot eröffnen. Offizielle Antragswege, zugelassene Produkte und verbindliche Anbieterregeln existieren noch nicht.

Eltern sollten vor einer Entscheidung prüfen, ob das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht hat. Produktwerbung mit den geplanten 10 Euro pro Monat ersetzt keinen gesetzlichen Anspruch.

Welche Kinder sollen die Frühstart-Rente bekommen?

Nach der bisherigen Planung soll der Staat Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren fördern, wenn sie eine Schule in Deutschland besuchen. Zuerst soll der Geburtsjahrgang 2020 profitieren; danach sollen jährlich die neu sechsjährigen Kinder hinzukommen.

Ab 2029 will die Bundesregierung nach den Eckpunkten zusätzlich ältere, zunächst nicht berücksichtigte Jahrgänge einbeziehen. Die genaue Reihenfolge ist noch nicht gesetzlich festgelegt.

Ob auch Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland als Voraussetzungen dienen dürfen, war am 13. Juli 2026 noch Gegenstand einer europarechtlichen Prüfung.

Wie funktioniert die Frühstart-Rente?

Eltern sollen für jedes berechtigte Kind ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Der Staat soll monatlich 10 Euro in dieses Depot einzahlen.

„Kapitalgedeckt“ bedeutet, dass der Anbieter das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Der Depotwert kann steigen oder fallen; einen bestimmten Anlageerfolg garantieren die Eckpunkte nicht.

Zusätzliche Einzahlungen durch Eltern oder andere Dritte sind vorgesehen. Konkrete Höchstbeträge und steuerliche Regeln für diese privaten Zuzahlungen stehen noch nicht fest.

Wie das Altersvorsorgedepot insgesamt funktioniert, erklärt der Grundlagen-Beitrag Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es?.

Wie viel zahlt der Staat insgesamt ein?

Die geplante staatliche Förderung beträgt 10 Euro pro Monat. Über die vorgesehene Förderphase vom 6. bis zum 18. Geburtstag ergeben sich 1.440 Euro staatliche Einzahlungen je Kind.

ZeitraumGeplante staatliche EinzahlungRechtsstatus am 13.07.2026
pro Monat10 EuroEckpunkte, kein Gesetz
12 Förderjahre1.440 EuroPlanung der Alterssicherungskommission

Zahlen: BMF-Eckpunktepapier und Alterssicherungskommission der Bundesregierung (Quellen 3 und 5).

Die 1.440 Euro sind keine Prognose für den späteren Depotwert. Kosten und Kapitalmarktentwicklung können das Ergebnis verändern.

Ab 2027 kommt für Familien außerdem die Kinderzulage von 300 Euro je Kind und Jahr dazu — die Details: Kinderzulage: 300 Euro je Kind und Jahr sichern.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Wenn Eltern kein individuelles Depot eröffnen, soll eine kostengünstige Auffanglösung die staatlichen Beträge gemeinsam nach Geburtsjahrgängen anlegen. Das Kind soll die Förderung dadurch nicht allein wegen eines fehlenden elterlichen Antrags verlieren.

Eröffnen die Eltern später ein individuelles Depot, soll der bis dahin angelegte Betrag einschließlich Anlageerfolg dorthin wechseln können. Träger, Kosten und genaue Übertragungsregeln sind noch offen.

Ob sich das Warten lohnt oder ein Kinderdepot heute die bessere Wahl ist, klärt der Vergleich Kinderdepot jetzt eröffnen oder auf die Frühstart-Rente warten?.

Was passiert nach dem 18. Geburtstag mit dem Geld?

Ab dem 18. Geburtstag soll das Kind das Depot mit eigenen Beiträgen weiterführen oder zu geringen Kosten den Anbieter wechseln können. Die staatlichen Einzahlungen sollen dann enden.

Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Nach den Eckpunkten soll das Kind erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf das Kapital zugreifen können; Besteuerung und Auszahlungsform sind noch nicht abschließend geregelt.

Welche Kosten, Risiken und Regeln sind noch offen?

Für konkrete Produktkosten, Gebührenobergrenzen und zulässige Anlagen gibt es noch keine gesetzlichen Regeln. Der Sozialbeirat fordert, dass möglichst viel von der monatlichen Förderung von 10 Euro tatsächlich in die Anlage fließt.

Das Kapitalmarktrisiko trägt das Depot unabhängig von der staatlichen Förderung. Die Eckpunkte garantieren weder den Erhalt der Einzahlungen noch eine bestimmte Rendite.

Auch Anspruchsnachweis, Anbieterzulassung, Zuzahlungsgrenzen, Auffangträger und Besteuerung in der Auszahlungsphase bleiben offen. Erst das Gesetz und die dazugehörigen Regeln machen diese Punkte verbindlich.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Kann ich die Frühstart-Rente schon beantragen?

Nein. Am 13. Juli 2026 gab es Eckpunkte, aber noch kein eigenes Frühstart-Renten-Gesetz und keinen verbindlichen Antragsweg.

Welche Anbieter haben bereits eine Frühstart-Rente?

Eine gesetzlich geregelte Anbieterliste existiert noch nicht. Banken oder Broker können das geplante Modell erläutern, aber noch kein nach einem Frühstart-Renten-Gesetz geregeltes Produkt anbieten.

Dürfen Eltern zusätzlich Geld einzahlen?

Private Zuzahlungen sollen möglich sein. Die zulässige Höhe und die steuerliche Behandlung muss der Gesetzgeber noch festlegen.

Verliert ein Kind die Förderung, wenn die Eltern nichts tun?

Nach den Eckpunkten soll eine kollektive Auffanglösung die Beträge nach Geburtsjahrgängen anlegen. Die konkrete Umsetzung ist noch offen.

Kann das Kind das Geld mit 18 Jahren auszahlen lassen?

Nein, nach der Planung nicht. Das Depot soll ab 18 weiterlaufen; Zugriff auf das Kapital soll erst mit der Regelaltersgrenze möglich sein.

Ist die Frühstart-Rente dasselbe wie eine Frührente?

Nein. Die Frühstart-Rente ist als Altersvorsorgedepot für Kinder geplant. Eine Frührente bezeichnet den vorgezogenen Bezug einer gesetzlichen Altersrente.

Verwendete Quellen

  1. Bundesregierung: Kabinett beschließt Eckpunkte zur Frühstart-Rente
  2. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Frühstart-Rente
  3. Bundesministerium der Finanzen: Eckpunktepapier zur Frühstart-Rente
  4. Deutscher Bundestag: Regierungsbefragung vom 24. Juni 2026
  5. Alterssicherungskommission der Bundesregierung: Bericht vom 24. Juni 2026
  6. Deutscher Bundestag: Rentenversicherungsbericht 2025 mit Sozialbeiratsgutachten

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