Frau mit Brille sitzt an einem Tisch und blickt auf ihre Unterlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Wertpapier-Sparvertrag, den Sie ab dem 1. Januar 2027 bei zertifizierten Anbietern abschließen können. Das Bundesfinanzministerium definiert es als Vertrag, „bei dem auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen“.

Zu Ihren Einzahlungen legt der Staat bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr dazu, für Kinder und Berufseinsteiger gibt es weitere Zulagen.

Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das seit dem 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt steht. Für Neuverträge löst das Depot das bisherige Riester-System ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prinzip: Wertpapier-Sparvertrag mit staatlichen Zulagen, ohne Pflicht zur Beitragsgarantie.
  • Förderung: bis 540 € Grundzulage im Jahr, bis 300 € je Kind, einmalig 200 € für unter 25-Jährige.
  • Wer: Rentenversicherungspflichtige, Beamte und erstmals auch Selbstständige.
  • Steuern: Ansparphase steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung ab frühestens 65.
  • Risiko: Ohne Garantie sind Verluste möglich, dafür steigen die Renditechancen.

Wie legt das Depot Ihr Geld an?

Ihr Geld fließt in Wertpapiere, vor allem in Fonds und ETFs, also börsengehandelte Indexfonds. Einzelaktien sind laut Finanztip nicht zugelassen, erlaubt sind Fonds der Risikokategorien 1 bis 5 und bestimmte Anleihen. Über die Jahrzehnte bis zur Rente nimmt das Depot so an der Entwicklung der Kapitalmärkte teil.

Der entscheidende Unterschied zu Riester ist der Wegfall der Beitragsgarantie. Eine Beitragsgarantie verpflichtet den Anbieter, zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge bereitzustellen, und zwingt ihn dadurch in renditearme Anlagen. Ohne diese Pflicht kann der Anbieter stärker in Aktienfonds investieren. Verluste sind dafür möglich, auch kurz vor dem Ruhestand.

Wer nicht auf eine Garantie verzichten will, muss es nicht. Das Gesetz sieht neben dem Depot weiterhin geförderte Garantieprodukte vor, bei denen 80 oder 100 Prozent der Beiträge zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert sind.

Ob das geförderte Depot oder ein freier ETF-Sparplan besser zu Ihnen passt, klärt der Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan – was lohnt sich für wen?.

Welche Förderung bekommen Sie ab 2027?

Für jeden Euro, den Sie bis 360 Euro im Jahr einzahlen, legt der Staat 50 Cent dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Zusammen ergibt das bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, die volle Summe erreichen Sie mit 150 Euro Eigenbeitrag im Monat.

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundzulagebis 540 € im Jahr50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je weiteren Euro bis 1.800 € Eigenbeitrag
Kinderzulagebis 300 € je Kind und Jahr1 € Zulage je eingezahltem Euro bis 300 € Eigenbeitrag
Berufseinsteiger-Bonuseinmalig 200 €Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Mindesteigenbeitrag120 € im Jahrdarunter fließt keine Zulage
Einzahlungsgrenze6.840 € im Jahrdavon sind bis zu 1.800 € gefördert

Zahlen: Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge (Quelle 1).

Eltern erhalten je Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr, einen Euro Zulage für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro. Schon 25 Euro Sparrate im Monat sichern damit die volle Kinderzulage. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus.

Einzahlen dürfen Sie mehr als den geförderten Betrag. Das Bundesfinanzministerium nennt eine Obergrenze von 6.840 Euro im Jahr, gefördert bleiben davon die ersten 1.800 Euro.

Wer kann das neue Depot abschließen?

Förderberechtigt sind zunächst alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also die große Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu kommen Beamte und Richter sowie Minijobber, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.

Neu ist der Zugang für Selbstständige. Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 des Einkommensteuergesetzes erzielt und eine Steuererklärung abgibt, wird ab 2027 unmittelbar förderberechtigt. Im alten Riester-System blieben die meisten Selbstständigen außen vor. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärztinnen oder Architekten, nimmt das Gesetz in den Förderkreis auf.

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Verkaufsstart ist der 1. Januar 2027, erst ab diesem Tag dürfen Anbieter die neuen Verträge anbieten. Politisch ist die Reform abgeschlossen: Der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026, seit Ende Mai 2026 steht das Gesetz im Bundesgesetzblatt.

Vor dem Start existieren keine zertifizierten Angebote und damit auch kein seriöser Anbieter-Vergleich. Alle Etappen des Verfahrens und was Sie bis zum Start tun können, zeigt unser Beitrag Wann kommt das Altersvorsorgedepot?

Welche Steuerregeln gelten für das Depot?

In der Ansparphase bleibt das Depot steuerfrei. Auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen zahlen Sie während des Sparens keine Steuern, anders als in einem normalen Wertpapierdepot. Das Bundesfinanzministerium formuliert es so: „Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen in den Altersvorsorgeverträgen.“

Steuern zahlen Sie erst auf die Auszahlungen im Ruhestand. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung: Die späteren Auszahlungen versteuern Sie in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, und der liegt im Ruhestand bei den meisten Menschen niedriger als im Erwerbsleben.

Wie läuft die Auszahlung ab?

Frühestens mit 65 Jahren, spätestens mit 70 beginnt die Auszahlungsphase. Wer vorher eine gesetzliche Altersrente bezieht, darf laut Bundesfinanzministerium auch früher starten.

Für die Auszahlung sieht das Gesetz zwei Wege vor: eine lebenslange Leibrente, also eine garantierte monatliche Rente bis ans Lebensende, oder einen befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Welche Konditionen dabei gelten, regelt der einzelne Vertrag mit dem Anbieter.

Die Details zu Leibrente, Auszahlplan und nachgelagerter Besteuerung erklärt der Beitrag Wie kommt das Geld aus dem Altersvorsorgedepot?.

Was ist das Standarddepot?

Das Standarddepot ist die gesetzlich vorgesehene Basisvariante des Altersvorsorgedepots. Nach Angaben der Verbraucherzentrale muss jeder Anbieter mindestens ein Standarddepot im Angebot haben, eine Garantie ist dort nicht vorgesehen.

Beim Standarddepot-Vertrag deckelt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 Prozent. Effektivkosten geben an, um wie viel Prozentpunkte alle Gebühren die jährliche Rendite im Durchschnitt mindern. Für alle anderen Depot-Varianten gilt dieser Deckel nicht.

VarianteGarantieKostenregel
Altersvorsorgedepotkeinekein gesetzlicher Kostendeckel
Standarddepot-VertragkeineEffektivkosten maximal 1,0 % im Jahr
Garantieprodukt80 oder 100 % der Beiträgekein gesetzlicher Kostendeckel

Merkmale: Bundesfinanzministerium, Deutscher Bundestag, Verbraucherzentrale (Quellen 1, 3 und 6).

Welche Nachteile und Kritikpunkte gibt es?

Der größte Einwand betrifft das Verlustrisiko. Ohne Garantie kann der Depotwert zum Rentenbeginn unter der Summe der Einzahlungen liegen, wenn die Kapitalmärkte schlecht laufen. Diesen Nachteil nimmt das Gesetz bewusst in Kauf, um höhere Renditechancen zu eröffnen.

Ein zweiter Kritikpunkt sind die Kosten außerhalb des Standarddepots. Nach einer Beispielrechnung der Verbraucherzentrale fressen die Gebühren bei 40 Jahren Laufzeit und 6 Prozent Bruttorendite rund ein Drittel der Kapitalmarkterträge auf. Vor teuren Premium-Varianten mit Effektivkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr warnt sie ausdrücklich.

Für den Marktstart erwarten die Verbraucherzentralen eine große Verkaufswelle und raten, Verkaufsgespräche auf Provisionsbasis zu meiden. Prüfen Sie Angebote in Ruhe, einen Abschlusszwang zum Start gibt es nicht.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Riester-Verträge von vor dem 1. Januar 2027 laufen mit Bestandsschutz unverändert weiter. Neue Verträge nach altem Riester-Recht gibt es ab 2027 nicht mehr.

Wer wechseln will, kann das Riester-Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen, muss also erhaltene Zulagen und Steuervorteile nicht zurückzahlen. Beim Wechsel können allerdings Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Die drei Wege in das neue Depot beschreibt unser Beitrag Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot ein normales Aktiendepot?

Nein. Es ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit staatlichen Zulagen. Einzelaktien sind laut Finanztip nicht zugelassen, und das Kapital bleibt bis zur Auszahlungsphase für die Altersvorsorge gebunden.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Garantie?

Nein, das Depot verzichtet bewusst auf Garantien. Wer eine Absicherung will, kann statt des Depots ein gefördertes Garantieprodukt wählen, bei dem 80 oder 100 Prozent der Beiträge zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert sind.

Kann ich vor dem Ruhestand an das Geld?

Das Kapital ist für die Altersvorsorge gebunden. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 Jahren, nur wer vorher eine gesetzliche Altersrente bezieht, darf früher starten.

Lohnt sich das Depot trotz nachgelagerter Besteuerung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Für das Depot sprechen Zulagen von bis zu 540 Euro im Jahr und die steuerfreie Ansparphase, dagegen die volle Besteuerung der Auszahlungen. Bei den meisten Menschen liegt der Steuersatz im Ruhestand allerdings niedriger als im Erwerbsleben.

Gilt das Altersvorsorgedepot auch für Kinder?

Eltern erhalten für jedes Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr auf den eigenen Vertrag. Für Kinder selbst plant die Bundesregierung mit der Frühstart-Rente ein eigenes Depot mit 10 Euro staatlicher Einzahlung im Monat, dieses Gesetz steht noch aus. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Frühstart-Rente.

Verwendete Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  2. Bundesregierung: Fragen und Antworten „Private Altersvorsorge reformiert“
  3. Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
  4. Bundesrat: Beratungsvorgang zum Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 206/26)
  5. Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026
  6. Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?
  7. Finanztip: Altersvorsorgedepot – Funktionsweise, Förderung und Anbieter

Deutsche Investitions- und Förderberatung AGVersicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Sitz in Düsseldorf. Dieser Beitrag informiert über die Gesetzeslage – er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr dazu in unserer Erstinformation.

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