Eltern müssen mit dem Kinderdepot nicht auf die Frühstart-Rente warten. Ein Depot auf den Namen des Kindes schließt die geplante staatliche Prämie nicht aus, und die Förderung geht durch Abwarten nicht verloren. Der Geldratgeber Finanztip hält ein Juniordepot für sinnvoll, „unabhängig davon, wie es mit den Plänen der Regierung zur Frühstart-Rente weitergeht“.
Beide Wege erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Kinderdepot bleibt jederzeit verfügbar und gehört dem Kind ab dem 18. Geburtstag allein. Das Frühstart-Kapital soll dagegen bis zum Renteneintritt gebunden bleiben. Wer diesen Unterschied kennt, kann heute entscheiden, statt auf ein Gesetz zu warten, das frühestens 2027 greift.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Entweder-oder: Ein Kinderdepot heute schließt die spätere Frühstart-Prämie nicht aus.
- Warten bringt nichts: Die Förderung soll rückwirkend ab 1. Januar 2026 fließen, für Untätige greift eine Auffanglösung.
- Rechtsstand: Eckpunkte vom 17. Dezember 2025, ein Frühstart-Renten-Gesetz fehlt noch.
- Zugriff: Das Kinderdepot gehört dem Kind ab 18 allein, das Frühstart-Kapital erst zum Renteneintritt.
- Steuern: 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag, mit NV-Bescheinigung bis 12.348 Euro Einkünfte steuerfrei (2026).
Lohnt sich das Abwarten bis zum Gesetzesstart?
Nein, durch Warten gewinnen Eltern nichts. Die geplanten 10 Euro im Monat soll jedes berechtigte Kind rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erhalten, sobald das Gesetz in Kraft ist. Eröffnen Eltern kein Frühstart-Depot, will der Staat die nicht abgerufenen Beträge jahrgangsweise anlegen und später in einen individuellen Vertrag übertragen. Kein Kind verliert die Prämie also dadurch, dass seine Eltern erst einmal abwarten.
Umgekehrt entsteht durch ein heutiges Kinderdepot kein Nachteil. Nach den Eckpunkten des Bundeskabinetts knüpft die Förderung an Alter und Schulbesuch in Deutschland an, nicht an vorhandene Depots. Finanztip zieht daraus einen klaren Schluss: Ein Juniordepot lohnt sich unabhängig davon, wie es mit den Regierungsplänen weitergeht.
Wer eigenes Sparen aufschiebt, verschenkt allerdings Anlagezeit. Ob sich ein früher Start am Ende auszahlt, hängt vom Kapitalmarkt ab, Verluste sind möglich. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es die Frühstart-Prämie ohnehin noch nicht, denn die Förderung soll erst ab dem sechsten Geburtstag beginnen.
Was unterscheidet die beiden Sparwege für Kinder?
Ein Kinderdepot ist ein normales Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes, die Frühstart-Rente ein geplantes staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot. Der wichtigste Unterschied liegt im Zugriff: Das Kinderdepot kennt keine Zweckbindung, das Frühstart-Kapital soll bis zum Renteneintritt gesperrt sein.
| Merkmal | Kinderdepot | Frühstart-Rente (geplant) |
|---|---|---|
| Rechtsstand | heute bei Banken und Brokern verfügbar | Eckpunkte vom 17.12.2025, noch kein Gesetz |
| Staatliche Förderung | keine | 10 Euro im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag |
| Eigene Einzahlungen | in beliebiger Höhe | vorgesehen, Grenzen noch offen |
| Zugriff | Eltern verwalten bis 18, danach verfügt das Kind allein | erst zum Renteneintritt, keine vorzeitige Entnahme |
| Steuern | Abgeltungsteuer, aber eigene Freibeträge des Kindes | Erträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei |
| Start | sofort möglich | laut Finanztip frühestens 1. Januar 2027 |
Zahlen und Planungsstand: Bundesregierung, Finanztip und Verbraucherzentrale (Quellen 1, 2, 4, 5 und 6).
Über zwölf Förderjahre ergeben die geplanten 10 Euro im Monat 1.440 Euro staatliche Einzahlungen. Dieses Geld arbeitet für die Rente des Kindes, nicht für den Führerschein oder das erste Semester. Wer für Ziele vor dem Rentenalter spart, braucht deshalb weiterhin ein eigenes Depot.
Wie ist der Gesetzesstand im Juli 2026?
Ein Frühstart-Renten-Gesetz existiert am 20. Juli 2026 noch nicht. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 Eckpunkte beschlossen, den Gesetzentwurf will die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2026 vorlegen. Finanztip rechnet mit einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Starten soll die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020, danach kommen jedes Jahr die neu Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder sollen nach den Eckpunkten ab 2029 schrittweise einbezogen werden. Alle Details zum Planungsstand bündelt unser Beitrag zur Frühstart-Rente.
Bei Volljährigkeit soll das Frühstart-Depot an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge anschließen. Wie dieses Depot für Erwachsene funktioniert, erklärt der Grundlagen-Beitrag zum Altersvorsorgedepot.
Welche Steuervorteile hat ein Depot auf den Namen des Kindes?
Das Kind versteuert seine Kapitalerträge selbst und bringt dafür eigene Freibeträge mit. Über einen Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr steuerfrei. Diesen Freibetrag hat jede Person, auch ein Kleinkind.
Noch weiter reicht die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung vom Finanzamt behält die Bank auch oberhalb von 1.000 Euro keine Steuer ein, solange die gesamten Einkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag bleiben. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 12.348 Euro.
Bei der Frühstart-Rente sollen die Erträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase komplett steuerfrei bleiben. Erst die Auszahlung im Rentenalter soll besteuert werden.
Welche Fallstricke sollten Eltern vor der Eröffnung kennen?
Drei Punkte übersehen Eltern beim Kinderdepot am häufigsten. Sie betreffen das Eigentum am Geld, die Krankenversicherung und eine spätere Ausbildungsförderung.
Wem gehört das Geld im Kinderdepot?
Das Geld gehört dem Kind, nicht den Eltern. Die Verbraucherzentrale formuliert es deutlich: Sobald das Kind 18 Jahre alt wird, „kann es mit dem Geld machen, was es will“. Bis dahin verwalten die Eltern das Depot, mit der Volljährigkeit endet ihre Verfügungsberechtigung.
Eingezahltes Geld zählt zum Vermögen des Kindes, ein Zurückbuchen auf das eigene Konto ist nicht vorgesehen. Steuerlich bleibt das entspannt. Jedes Elternteil kann dem Kind bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.
Wann gefährden Kapitalerträge die Familienversicherung?
Ein Kind fällt aus der beitragsfreien Familienversicherung, wenn sein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 Euro im Monat übersteigt. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne zählen dabei mit, abzüglich des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro im Jahr.
Bei üblichen Sparraten bleibt diese Grenze weit entfernt. Relevant wird sie erst, wenn das Depot nach Abzug des Freibetrags regelmäßig mehr als 6.780 Euro Erträge im Jahr abwirft, etwa nach großen Schenkungen.
Wie wirkt das Ersparte später auf das BAföG?
Beim BAföG dürfen Studierende unter 30 Jahren in der Regel 15.000 Euro eigenes Vermögen besitzen, ohne dass die Förderung entfällt. Nur der Betrag oberhalb dieser Grenze wird angerechnet.
Ein gut gefülltes Kinderdepot kann den Anspruch also schmälern. Eltern sollten diesen Punkt kennen, bevor sie große Summen auf den Namen des Kindes übertragen.
Wie kombinieren Eltern beide Wege sinnvoll?
Am klarsten fahren Eltern mit einer Arbeitsteilung. Die Frühstart-Rente übernimmt ab dem Gesetzesstart die Altersvorsorge des Kindes, mit 10 Euro Staatsprämie im Monat und steuerfreien Erträgen bis zur Auszahlung. Das Kinderdepot deckt alle Ziele davor ab, vom Führerschein bis zum Studium.
Eigene Zuzahlungen sind auch im Frühstart-Depot vorgesehen, konkrete Grenzen nennt der Gesetzgeber bisher nicht. Wer zusätzliches Geld für das Kind bis zur Rente binden will, kann später beide Töpfe parallel besparen.
Auch die Kosten sprechen nicht gegen einen Start heute. Empfehlenswerte Anbieter richten ein Kinderdepot laut Finanztip ohne laufende Gebühren ein, ETF-Sparpläne gibt es bei mehreren Brokern ohne Kaufgebühr. Eltern mit eigenem Altersvorsorgedepot erhalten ab 2027 zusätzlich 300 Euro Kinderzulage pro Jahr und Kind, unabhängig vom Depot des Kindes.
Welche Zulagen das Altersvorsorgedepot der Eltern für jedes Kind bringt: Kinderzulage: 300 Euro je Kind und Jahr sichern.
Häufige Fragen zum Kinderdepot
Ist die Frühstart-Rente ein Depot?
Ja. Geplant ist ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot je Kind, in das der Staat monatlich 10 Euro einzahlt. Ein Gesetz dazu fehlt noch.
Müssen Eltern für die Frühstart-Rente jetzt etwas beantragen?
Nein. Einen Antragsweg gibt es noch nicht. Wer nichts tut, soll die Beträge später über eine staatliche Auffanglösung erhalten.
Verliert ein Kind die Frühstart-Förderung, wenn es schon ein Kinderdepot hat?
Nein. Nach den Eckpunkten hängt die Förderung an Alter und Schulbesuch in Deutschland, nicht an vorhandenen Depots. Finanztip hält ein Juniordepot unabhängig von den Regierungsplänen für sinnvoll.
Wie viel Geld sollten Eltern monatlich für ein Kind anlegen?
Eine feste Regel gibt es nicht. Finanztip rechnet in seinen Beispielen mit 20 bis 150 Euro im Monat. Deutlich höhere Summen erreichen schneller die Grenzen bei Familienversicherung und BAföG.
Bekommt jedes Kind die Frühstart-Prämie rückwirkend ab 2026?
Nein. Zuerst soll der Geburtsjahrgang 2020 profitieren, danach jedes Jahr die neu Sechsjährigen. Ältere Jahrgänge sollen ab 2029 schrittweise folgen.
Verwendete Quellen
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Eckpunkte zur Frühstart-Rente
- Finanztip: Frühstart-Rente: Das plant die Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen: Eckpunktepapier zur Frühstart-Rente
- Finanztip: Sparen für Kinder: So legen Sie Geld für den Nachwuchs an
- Verbraucherzentrale: Mein Kind wird 18: Was ändert sich rund um Geld und Konten?
- Finanztip: Sparerpauschbetrag und NV-Bescheinigung
- Finanztip: Einkommensgrenzen der Familienversicherung
- Finanztip: BAföG: Vermögensfreibeträge
- Gesetze im Internet: § 16 ErbStG – Freibeträge bei Schenkungen
- Finanztip: Juniordepot im Vergleich
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge
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