Die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot beträgt ab dem 1. Januar 2027 bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Den vollen Betrag erhalten Sie laut Bundesregierung bereits mit einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat.
Der Staat verdoppelt dafür jeden Euro, den Sie einzahlen, bis die 300 Euro erreicht sind. Die Kinderzulage kommt zur Grundzulage von bis zu 540 Euro hinzu und fließt in denselben Vertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: bis zu 300 € je Kind und Jahr – der Staat legt je eingezahltem Euro einen Euro dazu, bis 300 € Eigenbeitrag erreicht sind.
- Voller Betrag ab 25 € im Monat: diesen Sparbeitrag nennt die Bundesregierung für die volle Kinderzulage.
- Zusätzlich zur Grundzulage: im Finanztip-Beispiel bringen 360 € Jahresbeitrag mit einem Kind 480 € Zulagen.
- Voraussetzung: ein kindergeldberechtigtes Kind, das Ihrem Vertrag zugeordnet ist (laut Finanztip).
- Riester-Altverträge: behalten ihre Kinderzulage von 185 bzw. 300 € nach § 85 EStG – Bestandsschutz.
Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?
Der Staat legt für jeden Euro, den Sie einzahlen, einen weiteren Euro dazu, bis Ihr Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht ist. So beschreiben es die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform.
Das entspricht einer Förderquote von 100 Prozent. Die Verbraucherzentrale fasst die Regel so zusammen: „Für jedes Kind 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Beitrag pro Jahr.“
In Monatsraten gerechnet sind das 25 Euro. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll laut Bundesregierung „bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden“.
Zusätzlich fließt die Grundzulage in denselben Vertrag. Wie deren Staffel von 50 und 25 Cent je Euro auf bis zu 540 Euro im Jahr kommt, zeigt unser Beitrag zu Zulagen, Staffel und Höchstbetrag.
Wer bekommt die Zulage?
Die Kinderzulage erhält ein Elternteil, nicht das Kind selbst. Sie fließt in den Altersvorsorgevertrag des Erwachsenen.
Welches Kind zählt?
Maßgeblich ist das Kindergeld. Finanztip nennt als Voraussetzung „für jedes kindergeldberechtigte Kind, das Deinem Vertrag zugeordnet ist“ – ohne Kindergeldanspruch keine Kinderzulage.
Bei der Riester-Rente gilt dieselbe Logik seit Jahren. § 85 EStG knüpft die Zulage daran, dass für das Kind gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird. Dort endet die Kinderzulage deshalb mit dem Kindergeld.
Ob das neue Recht eine eigene Altersgrenze setzt, beantworten die bisher veröffentlichten Quellen nicht. Diesen Punkt benennen wir als offen, bis der Gesetzestext ihn klärt.
Bekommt die Mutter oder der Vater die Zulage?
Bei der Riester-Rente ordnet § 85 EStG die Kinderzulage bei verheirateten Eltern der Mutter zu. Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern erhält sie der Vater.
Für das Altersvorsorgedepot nennen die FAQ des Bundesfinanzministeriums bislang nur, dass „ein Elternteil“ die Zulage erhält. Je Kind fließt sie also in einen Vertrag, nicht in beide. Eine veröffentlichte Detailregel, welcher Elternteil standardmäßig zum Zug kommt, fehlt noch.
Welche Voraussetzungen gelten für Ihren Vertrag?
Zulagen setzen laut Verbraucherzentrale einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr voraus, also 10 Euro im Monat. Wer weniger einzahlt, geht komplett leer aus.
Außerdem müssen Sie selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Ab 2027 zählen dazu laut Bundesregierung auch viele Selbstständige. Wer genau förderberechtigt ist, steht im Grundlagen-Beitrag zum Altersvorsorgedepot.
Wie viel bringt die Zulage Ihrer Familie?
Eine Familie mit zwei Kindern kann im Altersvorsorgedepot bis zu 1.140 Euro Zulagen im Jahr erhalten. Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Bei 1.800 Euro Jahresbeitrag fließen 540 Euro Grundzulage plus zweimal 300 Euro Kinderzulage.
Schon kleine Beiträge erzeugen hohe Förderquoten. Im Rechenbeispiel von Finanztip zahlt eine Mutter 360 Euro im Jahr ein und erhält 180 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage, zusammen 480 Euro. Die Förderung übersteigt hier den eigenen Beitrag.
| Eigenbeitrag im Jahr | Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 300 € (25 € im Monat) | 1 | 150 € | 300 € | 450 € |
| 360 € (30 € im Monat) | 1 | 180 € | 300 € | 480 € |
| 1.800 € (150 € im Monat) | 2 | 540 € | 600 € | 1.140 € |
Zahlen: Finanztip und Verbraucherzentrale (Quellen 4 und 5). Zeile 1 ist eine eigene Berechnung nach der Zulagen-Staffel der Bundesregierung (Quelle 1).
Was in Ihrer Situation herauskommt, rechnet der Förderrechner mit Ihren eigenen Werten aus.
Was ändert sich gegenüber der Riester-Kinderzulage?
Das Altersvorsorgedepot ersetzt die pauschale Riester-Kinderzulage durch einen 1:1-Zuschuss. Bestandsverträge behalten ihre alte Förderung.
Wie unterscheiden sich alte und neue Kinderzulage?
Riester zahlt feste Beträge. Nach § 85 EStG erhalten Eltern jährlich 185 Euro je Kind, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Dieser Betrag steht fest, hängt aber am Mindesteigenbeitrag.
Volle Zulagen setzen dort laut Finanztip 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens voraus, mindestens 60 Euro im Jahr. Im Depot zählt dagegen allein Ihr Beitrag, das Einkommen spielt für die Zulagenhöhe keine Rolle mehr.
| Kriterium | Riester (Bestand) | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Kinderzulage je Kind | 185 €, für ab 2008 geborene Kinder 300 € | bis 300 €, 1 € je eingezahltem Euro |
| Voraussetzung beim Kind | Kindergeld festgesetzt (§ 85 EStG) | kindergeldberechtigt und dem Vertrag zugeordnet (laut Finanztip) |
| Zuordnung bei Paaren | Mutter, auf Antrag beider Eltern der Vater | ein Elternteil, Detailregel noch nicht veröffentlicht |
| Voller Zulagenanspruch ab | 4 % des Vorjahres-Bruttos, mindestens 60 € | 300 € Eigenbeitrag im Jahr (25 € im Monat) |
| Grundzulage daneben | 175 € fest | bis 540 € nach Staffel |
Zahlen: § 85 EStG, Bundesregierung, Finanztip, Verbraucherzentrale (Quellen 1 bis 5).
Was gilt für bestehende Riester-Verträge?
Für bestehende Riester-Verträge ändert sich nichts. Verträge von vor dem 1. Januar 2027 laufen mit der alten Förderlogik weiter, samt 185 oder 300 Euro Kinderzulage. Einen neuen Riester-Vertrag können Sie ab 2027 nicht mehr abschließen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Familien?
Für die meisten Familien fällt die neue Förderung höher aus als bei Riester. Für Geringverdiener mit mehreren Kindern kann der Altvertrag die bessere Wahl bleiben.
Die Stiftung Warentest warnt genau diese Gruppe. Eine Familie mit drei Kindern, die im Riester-Altvertrag mit 60 Euro Eigenbeitrag auf 1.075 Euro Förderung im Jahr kommt, müsste im neuen System mehr als 300 Euro jährlich einzahlen, um ähnlich viel zu erhalten.
Die Verbraucherzentrale rechnet ähnlich. Bei Altverträgen sichern schon 60 Euro Jahresbeitrag die vollen Grund- und Kinderzulagen, im neuen System kostet die höchste Förderstufe 360 Euro im Jahr.
Wer neu einsteigt, hat die Wahl ohnehin nicht mehr. Riester fällt ab 2027 als Neuvertrag weg, das Altersvorsorgedepot wird der staatlich geförderte Weg für Familien. Für die Kinder selbst plant der Bund zusätzlich die Frühstart-Rente mit 10 Euro im Monat ab dem 6. Geburtstag.
Häufige Fragen zur Kinderzulage
Ist die Kinderzulage dasselbe wie das Kindergeld?
Nein. Das Kindergeld erhalten Sie monatlich zur freien Verwendung. Die Kinderzulage fließt in Ihren Altersvorsorgevertrag und bleibt dort bis zur Auszahlungsphase gebunden. Das Kindergeld ist allerdings die Voraussetzung dafür, dass die Kinderzulage fließt.
Bekommen beide Eltern die Kinderzulage für dasselbe Kind?
Nein, je Kind erhält sie ein Elternteil. Bei Riester ordnet § 85 EStG die Zulage der Mutter zu, auf gemeinsamen Antrag beider Eltern dem Vater. Für das Altersvorsorgedepot ist die Detailregel noch nicht veröffentlicht.
Kann mein Kind zusätzlich die Frühstart-Rente bekommen?
Die Frühstart-Rente ist ein eigener Vertrag für das Kind, in den der Staat ab dem 6. Geburtstag 10 Euro im Monat einzahlen will. Die Kinderzulage fließt dagegen in Ihren eigenen Vertrag. Ob beide Förderungen sich gegenseitig beeinflussen, regeln die bisher veröffentlichten Eckpunkte nicht.
Ob Eltern besser heute ein Kinderdepot eröffnen oder auf die Frühstart-Rente warten: Kinderdepot oder Frühstart-Rente — der Vergleich.
Reichen 25 Euro im Monat wirklich für die volle Kinderzulage?
Ja. Die Bundesregierung nennt ausdrücklich einen monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro für die volle Kinderzulage von 300 Euro. Die Grundzulage fällt bei diesem Beitrag nach der Zulagen-Staffel mit 150 Euro aber deutlich niedriger aus als das Maximum von 540 Euro.
Was wird ab 2027 aus der Riester-Kinderzulage?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und behalten ihre Kinderzulage von 185 oder 300 Euro. Wer den Vertrag in ein Altersvorsorgedepot überführt, wechselt in die neue Förderlogik mit dem 1:1-Zuschuss bis 300 Euro je Kind.
Verwendete Quellen
- Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- § 85 EStG (Kinderzulage): gesetze-im-internet.de
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen“
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
- Stiftung Warentest: „Das neue Altersvorsorgedepot“
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