Förderung im Altersvorsorgedepot: Zulagen, Staffel und Höchstbetrag

Das Altersvorsorgedepot bringt ab dem 1. Januar 2027 bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr. Der Staat legt auf jeden selbst eingezahlten Euro 50 Cent, solange der Eigenbeitrag 360 Euro nicht übersteigt. Für den Teil zwischen 360 und 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro.

Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr sowie einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger unter 25. Dieser Beitrag erklärt die komplette Förderlogik mit allen Stufen, Grenzen und Rechenbeispielen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Staffel: 50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent bis 1.800 Euro.
  • Maximum: 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu bis zu 300 Euro je Kind.
  • Bonus: 200 Euro einmalig bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Einstieg: Schon 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr sichern laut Verbraucherzentrale die Zulage.
  • Grenze: Einzahlungen über 1.800 Euro sind bis 6.840 Euro möglich, erhöhen die Zulage aber nicht.

Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?

Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 mit drei Bausteinen. Baustein eins ist die Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr, deren Höhe sich nach Ihrem Eigenbeitrag richtet. Hinzu kommen die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr sowie ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.

Eine Familie mit zwei Kindern erreicht so bis zu 1.140 Euro staatliche Zulagen pro Jahr. Das Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale setzt dafür 1.800 Euro Eigenbeitrag für die Grundzulage an, die Kinderzulage von zweimal 300 Euro kommt obendrauf.

Grundlage der neuen Förderung ist das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, seit dem 29. Mai 2026 steht es im Bundesgesetzblatt. Wie das Depot insgesamt funktioniert, erklärt der Grundlagen-Beitrag Was ist das Altersvorsorgedepot?

Wie funktioniert die Zulagen-Staffel?

Zwei Stufen bestimmen die Grundzulage, und beide hängen allein von Ihrem Eigenbeitrag ab. Ein einkommensabhängiger Mindestbeitrag wie bei Riester spielt keine Rolle mehr.

So rechnet die Staffel in zwei Stufen

In Stufe eins legt der Staat auf jeden eingezahlten Euro 50 Cent, bis Ihr Eigenbeitrag 360 Euro im Jahr erreicht. Diese Stufe bringt maximal 180 Euro Zulage. Für den Eigenbeitrag zwischen 360,01 und 1.800 Euro sinkt der Zuschuss auf 25 Cent je Euro, was maximal weitere 360 Euro ergibt.

StufeEigenbeitrag pro JahrZulage je EuroMaximale Zulage
Stufe 1bis 360 Euro50 Cent180 Euro
Stufe 2360,01 bis 1.800 Euro25 Cent360 Euro
Gesamt1.800 Eurogestaffelt540 Euro

Zahlen: Bundestag zum Altersvorsorgereformgesetz und Bundesregierung (Quellen 1 und 2).

Rechenbeispiele vom Einstieg bis zur vollen Zulage

Kleine Beiträge fördert das neue System im Verhältnis am stärksten. Bis 360 Euro Eigenbeitrag liegt die Förderquote konstant bei 50 Prozent, danach sinkt sie mit jedem weiteren Euro. Wer den geförderten Höchstbetrag von 1.800 Euro ausschöpft, kommt auf eine Quote von 30 Prozent.

Eigenbeitrag pro JahrGrundzulageFörderquote
120 Euro (10 Euro im Monat)60 Euro50 Prozent
360 Euro (30 Euro im Monat)180 Euro50 Prozent
1.000 Euro340 Euro34 Prozent
1.800 Euro (150 Euro im Monat)540 Euro30 Prozent

Eigene Berechnung nach der Zulagen-Staffel des Altersvorsorgereformgesetzes (Quellen 1 und 2), Mindestbeitrag laut Verbraucherzentrale (Quelle 3).

Welche Zulagen kommen für Kinder und Berufseinsteiger dazu?

Für jedes Kind bezuschusst der Staat Eigenbeiträge bis 300 Euro im Jahr zu 100 Prozent. Jeder für die Kinderzulage eingezahlte Euro verdoppelt sich also, bis die maximale Kinderzulage von 300 Euro je Kind erreicht ist. Laut Bundesregierung gibt es die volle Kinderzulage bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat.

Bei zwei Kindern summiert sich die Kinderzulage auf 600 Euro im Jahr, zusätzlich zur Grundzulage. Dieses Beispiel rechnet die Verbraucherzentrale vor.

Berufseinsteiger erhalten einen eigenen Anreiz. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich. Diesen Bonus gab es in gleicher Höhe schon in der Riester-Förderung, das neue System führt ihn fort.

Alle Voraussetzungen und Rechenbeispiele zur Zulage für Familien: Kinderzulage: 300 Euro je Kind und Jahr sichern.

Wie junge Sparer den einmaligen Bonus mitnehmen: Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro vor dem 25. Geburtstag.

Welcher Beitrag sichert die volle Zulage?

Schon 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr sichern die staatliche Zulage, das sind 10 Euro im Monat. Diesen Mindestbeitrag für neue Verträge nennt die Verbraucherzentrale. Wer genau diesen Betrag einzahlt, erhält 60 Euro Grundzulage.

Ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag entfällt im neuen System. Bei Riester mussten Sparer bisher 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Künftig zählt allein der eingezahlte Betrag, unabhängig vom Verdienst.

Für die volle Grundzulage von 540 Euro braucht es 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Die volle Kinderzulage setzt laut Bundesregierung einen Sparbeitrag von 25 Euro im Monat voraus.

Was bedeutet der Höchstbetrag von 1.800 Euro?

Der Staat fördert Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Bis zu dieser Grenze erhöht jeder zusätzliche Euro die Grundzulage, darüber nicht mehr.

Einzahlen dürfen Sie trotzdem mehr. „Darüber hinausgehende Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag bis 6.840 Euro sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht“, schreibt die Bundesregierung. Das Depot bietet damit Raum für höhere Sparraten, der Förderanspruch bleibt bei 540 Euro gedeckelt.

Wie sich Beiträge oberhalb der Fördergrenze steuerlich auswirken, regelt das Gesetz im Detail. Den steuerlichen Rahmen beschreibt der nächste Abschnitt.

Wie wirken Zulagen und Steuer zusammen?

Der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase bleibt im neuen Fördersystem erhalten, so führt es die Beschlussvorlage des Bundestags auf. Sonderausgabenabzug bedeutet, dass Altersvorsorgebeiträge das zu versteuernde Einkommen mindern. Einen konkreten Höchstbetrag für den Abzug im neuen System nennen die bisher veröffentlichten Quellen nicht.

Bei Riester prüfte das Finanzamt von Amts wegen, ob die Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Abzug günstiger ausfallen. Fachleute nennen das Günstigerprüfung, geregelt in § 10a EStG.

In der Ansparphase bleiben Erträge und Kursgewinne unversteuert, so beschreibt es die Verbraucherzentrale. Erst die Auszahlungen unterliegen der persönlichen Einkommensteuer. Dieses Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung, und laut Bundestag bleibt es auch im neuen System erhalten.

Wer ist ab 2027 zulageberechtigt?

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die neuen Zulagen, also vor allem Angestellte. Diese Gruppe war schon bei Riester unmittelbar förderberechtigt.

Neu hinzu kommen selbstständig Erwerbstätige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten. Beide Gruppen führt der Bundestag in der Beschlussvorlage ausdrücklich als Erweiterung auf. Von „Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden“ spricht die Bundesregierung in ihrer Zusammenfassung der Reform.

Wer im Einzelfall dazugehört, hängt von der eigenen Versicherungssituation ab. Eine persönliche Förder-Auswertung schafft hier Klarheit, bevor der erste Beitrag fließt.

Was unterscheidet das neue System von der Riester-Förderung?

Für Neuverträge ersetzt das Altersvorsorgedepot ab 2027 die Riester-Förderung, mit höheren Zulagen und einfacheren Regeln. „Bestehende Riester-Verträge laufen weiter“, stellt die Bundesregierung klar. Nur neue Abschlüsse nach altem Riester-Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich.

FörderbausteinRiester bis Ende 2026Altersvorsorgedepot ab 2027
Grundzulage175 Euro festbis 540 Euro nach Staffel
Kinderzulage185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder 300 Eurobis 300 Euro je Kind
Berufseinsteiger-Bonus200 Euro einmalig unter 25200 Euro einmalig unter 25
Mindestbeitrag4 Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro120 Euro im Jahr (laut Verbraucherzentrale)
Geförderter EigenbeitragSonderausgabenabzug bis 2.100 Euro inklusive ZulagenZulagen auf Eigenbeiträge bis 1.800 Euro

Zahlen: §§ 84, 85, 86 und 10a EStG (Riester), Bundestag und Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz, Verbraucherzentrale (Quellen 1 bis 3 und 5 bis 8).

Auffälligster Unterschied ist die Bemessung. Riester knüpfte die volle Zulage an eine Prozentrechnung aus dem Vorjahreseinkommen, das neue System nur noch an feste Eurobeträge. Was die Reform sonst noch ändert, vom Garantie-Verzicht bis zum Auszahlplan, lesen Sie im Beitrag Riester-Reform 2027: Was sich ändert.

Häufige Fragen zu Zulagen und Höchstbetrag

Wie viel Förderung bekommt eine Familie mit zwei Kindern höchstens?

Bis zu 1.140 Euro im Jahr: 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage. Schließt ein Elternteil den Vertrag vor dem 25. Geburtstag ab, kommen einmalig 200 Euro dazu.

Erhöhen Einzahlungen über 1.800 Euro die Zulage?

Nein. Einzahlungen sind laut Bundesregierung bis 6.840 Euro im Jahr möglich, die Zulage steigt dadurch aber nicht. Gefördert bleibt nur der Eigenbeitrag bis 1.800 Euro.

Bekommen Selbstständige die neuen Zulagen?

Ja. Selbstständig Erwerbstätige gehören ab 2027 erstmals zum zulageberechtigten Kreis, ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Was wird aus den Zulagen in einem laufenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen zu den bisherigen Konditionen weiter, samt 175 Euro Grundzulage und Kinderzulagen. Ab 2027 sind lediglich keine neuen Riester-Abschlüsse mehr möglich.

Reichen 10 Euro im Monat für die staatliche Zulage?

Ja. 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr sichern laut Verbraucherzentrale den Zulagenanspruch und bringen 60 Euro Grundzulage, eine Förderquote von 50 Prozent.

Muss ich die Zulagen später versteuern?

Auszahlungen aus dem Depot unterliegen der persönlichen Einkommensteuer, das Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase bleiben Erträge und Kursgewinne dafür unversteuert.

Verwendete Quellen

  1. Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge
  2. Deutscher Bundestag: Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes am 27. März 2026
  3. Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?
  4. Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026
  5. § 84 EStG (Grundzulage): gesetze-im-internet.de
  6. § 85 EStG (Kinderzulage): gesetze-im-internet.de
  7. § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag): gesetze-im-internet.de
  8. § 10a EStG (Sonderausgabenabzug): gesetze-im-internet.de

Deutsche Investitions- und Förderberatung AGVersicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Sitz in Düsseldorf. Dieser Beitrag informiert über den Rechtsstand zur neuen Förderung – er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr dazu in unserer Erstinformation.

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