Das Altersvorsorgedepot bringt ab dem 1. Januar 2027 staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro im Jahr und eine steuerfreie Sparphase, bindet das Geld aber bis zum Ruhestand. Ein ungeförderter ETF-Sparplan bekommt keinen Zuschuss, bleibt dafür jederzeit verfügbar. Als Anlage empfiehlt Finanztip in beiden Fällen einen weltweit gestreuten Aktien-ETF.
Der Unterschied liegt also nicht in der Geldanlage selbst. Er liegt im Rahmen aus Förderung, Steuern und Verfügbarkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderung nur im Depot: bis 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind und Jahr (Bundesregierung).
- Flexibilität nur im Sparplan: jederzeit kostenlos unterbrechen oder kündigen (Verbraucherzentrale).
- Steuern: Sparphase im Depot steuerfrei, beim ETF-Sparplan 25 % Abgeltungsteuer auf Erträge (Finanztip).
- ETF-Auswahl: Finanztip empfiehlt fürs Depot einen weltweiten Aktien-ETF, etwa auf MSCI ACWI oder FTSE All-World.
- Zugriff: Depot-Auszahlung beginnt zwischen 65 und 70, ETF-Anteile sind jederzeit verkaufbar.
Worin unterscheiden sich Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan?
Bei Förderung und Verfügbarkeit. Das Altersvorsorgedepot erhält Zulagen und eine steuerfreie Sparphase, dafür bleibt das Guthaben bis zur Auszahlungsphase gebunden. Einen ETF-Sparplan können Sie jederzeit stoppen und die Anteile verkaufen, Zuschüsse fließen dort nicht.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | ETF-Sparplan (ungefördert) |
|---|---|---|
| Staatliche Förderung | bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, einmalig 200 € vor 25 | keine |
| Steuern in der Sparphase | keine auf Erträge und Kursgewinne | Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen, jährliche Vorabpauschale |
| Steuern bei Auszahlung | nachgelagert, persönlicher Steuersatz | 25 % Abgeltungsteuer, 30 % der Erträge freigestellt |
| Zugriff auf das Geld | Auszahlungsbeginn zwischen 65 und 70, Rente oder Auszahlplan bis mind. 85 | jederzeit, Anteile sind börsentäglich verkaufbar |
| Anlageauswahl | Fonds und ETFs der Risikokategorien 1–5, keine Einzelaktien | frei nach Broker-Angebot |
| Beitragsgarantie | keine | keine |
Zahlen: Bundesregierung, Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale, Finanztip (Quellen 1 bis 8).
Angelegt wird das Geld in beiden Fällen an den Aktienmärkten, Verluste sind möglich. Wie das neue Depot insgesamt funktioniert, erklärt unser Grundlagen-Beitrag.
Was spricht für das geförderte Depot?
Vor allem die Zulagen. Je gespartem Euro legt der Staat 50 Cent dazu, bis 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Für Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro. Zusammen kommen laut Bundesregierung bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr zustande.
Familien holen mehr heraus. Ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat fließen zusätzlich 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 Euro Bonus.
Dazu kommt der Steuervorteil während des Sparens. Erträge und Kursgewinne bleiben in der Sparphase unversteuert. Beiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Zulage lassen sich laut Stiftung Warentest zusätzlich als Sonderausgaben absetzen.
Schon 120 Euro Jahresbeitrag genügen für die Förderung. Wie Staffel und Höchstbetrag genau rechnen, zeigt unser Beitrag zur Förderung im Altersvorsorgedepot – Ihre persönliche Summe liefert der Förderrechner.
Was spricht für den ungeförderten Sparplan?
Seine Freiheit. „Sie können die Sparpläne jederzeit kostenlos unterbrechen oder kündigen, sie sind also sehr flexibel handhabbar“, schreibt die Verbraucherzentrale über ETF-Sparpläne.
An das Geld kommen Sie ebenfalls schneller. ETF-Anteile lassen sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale leichter verkaufen als herkömmliche Investmentfonds. Eine Altersgrenze für den Zugriff existiert nicht.
Günstig ist der Sparplan außerdem. Für ETFs nennt die Verbraucherzentrale Gebühren von meist 0,07 bis 0,3 Prozent des Fondsvermögens pro Jahr, aktiv gemanagte Fonds verlangen in der Regel 1,5 bis 2 Prozent.
Kurzfristig parken sollten Sie das Geld trotzdem nicht. Finanztip rät, bei Aktien-ETFs mindestens 15 Jahre investiert zu bleiben.
Wie werden Depot und Sparplan besteuert?
Das Depot versteuern Sie erst im Ruhestand, den Sparplan laufend und beim Verkauf. Nach der Förderung ist diese Verschiebung der zweitgrößte Unterschied.
Wie besteuert der Staat das Altersvorsorgedepot?
In der Sparphase gar nicht. Erträge und Kursgewinne bleiben laut Verbraucherzentrale unversteuert, solange das Geld im Depot liegt.
Später greift die nachgelagerte Besteuerung. Auszahlungen im Ruhestand versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Was das konkret heißt, erklärt unser Beitrag zu Auszahlung und Steuern.
Wie besteuert der Staat den ETF-Sparplan?
Mit der Abgeltungsteuer. Auf Ausschüttungen und Kursgewinne fallen laut Finanztip 25 Prozent an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Zwei Regeln mildern die Last. Bei Aktien-ETFs bleiben über die Teilfreistellung 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag stellt zusätzlich 1.000 Euro Ertrag im Jahr frei, bei zusammenveranlagten Paaren 2.000 Euro.
Schon während der Haltezeit fällt die Vorabpauschale an. Finanztip beschreibt sie als Grundlage für eine Vorabsteuer, die einmal im Jahr auf ETF-Gewinne fällig wird – eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer beim Verkauf.
Welche ETFs gehören ins Depot?
Als Basis empfiehlt Finanztip einen Sparplan auf einen weltweiten Aktien-ETF, zum Beispiel auf den MSCI All Countries World Index oder den FTSE All-World. Zugelassen ist im Altersvorsorgedepot allerdings nicht jedes Wertpapier.
Welche Anlagen sind im Depot zugelassen?
Nur Fonds mit begrenztem Risiko. „Im Altersvorsorgedepot sollen in Deutschland für Kleinanleger handelbare Fonds der Risikokategorie eins bis fünf von sieben erlaubt sein“, schreibt Finanztip. Aktien einzelner Unternehmen bleiben außen vor.
Auch die Stiftung Warentest beschreibt den Rahmen so. Hochspekulative Investments sind ausgeschlossen, erlaubt sind Investmentfonds und deren Variante ETF.
Wer sich die Auswahl ganz sparen will, nimmt das Standarddepot mit fester Anlagestruktur und Kostendeckel. Details stehen in unserem Beitrag zu Standarddepot und Kosten.
Welcher ETF eignet sich als Basis?
Ein möglichst breit gestreuter. Der MSCI World bildet laut Finanztip rund 1.300 Unternehmen aus 23 Industrieländern ab. Sein größerer Bruder MSCI ACWI nimmt Schwellenländer dazu und kommt auf Aktien aus 47 Ländern, der FTSE All-World ist fast genauso aufgebaut.
Für neue Anlagen rät Finanztip zu den breiter streuenden Varianten. Ein Blick auf die laufenden Kosten lohnt ebenfalls, die Gesamtkostenquote liegt bei ETFs laut Finanztip meist zwischen 0,1 und 0,5 Prozent pro Jahr.
Welche ETF-Listen die einzelnen Anbieter ab 2027 ins Depot lassen, ist noch offen. Wer sich bereits positioniert hat, steht in unserer Anbieter-Übersicht.
Lohnt sich das Depot statt des Sparplans?
Das Depot lohnt sich für alle, die förderberechtigt sind und das Geld bis zum Ruhestand nicht brauchen. Besonders Familien profitieren, weil je Kind 300 Euro Zulage im Jahr dazukommen.
Der ungeförderte Sparplan passt, wenn Sie flexibel bleiben wollen. Wer vor 65 an sein Erspartes muss, braucht die jederzeit verkaufbaren ETF-Anteile im normalen Wertpapierdepot.
Sicher ist keiner der beiden Wege. Selbst bei weltweiter Streuung gab es laut Verbraucherzentrale schon Kursrückgänge von bis zu 50 Prozent. Eine Beitragsgarantie existiert weder im Depot noch im Sparplan.
Rechnen Sie vor der Entscheidung nach. Wie viel Zulage Ihnen zusteht, zeigt der Förderrechner in zwei Minuten.
Häufige Fragen zu Depot und Sparplan
Ist ein ETF nach zehn Jahren steuerfrei?
Nein. Auf Ausschüttungen und Kursgewinne fallen laut Finanztip 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Steuerfrei bleiben nur die 30-Prozent-Teilfreistellung bei Aktien-ETFs und Erträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr.
Wie viele ETFs brauchen Sie für die Altersvorsorge?
Einer kann genügen. Ein ETF auf den Weltaktienindex MSCI World ist laut Finanztip eine unkomplizierte Lösung für den langfristigen Vermögensaufbau. Für neue Anlagen rät Finanztip zu noch breiter streuenden ETFs, etwa auf den MSCI ACWI mit Aktien aus 47 Ländern.
Sind Einzelaktien im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Nein. Aktien einzelner Unternehmen sollen laut Finanztip im Altersvorsorgedepot nicht erlaubt sein. Zulässig sind für Kleinanleger handelbare Fonds und ETFs der Risikokategorien eins bis fünf von sieben.
Bekommt ein normaler ETF-Sparplan die staatlichen Zulagen?
Nein. Die Grundzulage von bis zu 540 Euro und die Kinderzulage von 300 Euro fließen ab 2027 nur in das geförderte Altersvorsorgedepot. Ein Sparplan im normalen Wertpapierdepot bleibt ungefördert.
Wann kommen Sie an das Geld im Altersvorsorgedepot?
Regulär mit der Auszahlungsphase. Sie beginnt laut Stiftung Warentest frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Danach läuft eine lebenslange Rente oder ein Auszahlplan bis mindestens 85.
Verwendete Quellen
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: Funktionsweise und Förderung“
- Finanztip: „ETF und Steuern“
- Finanztip: „ETF: Die günstigen Indexfonds“
- Finanztip: „MSCI World: Der Weltaktienindex“
- Verbraucherzentrale: „Welche Vorteile und Nachteile haben ETFs?“
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
- Stiftung Warentest: „Das neue Altersvorsorgedepot“
- Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
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