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Modellfall Riester-Wechsel: Was bringt der Übertrag ins Altersvorsorgedepot in Zahlen?

Der Übertrag eines Riester-Vertrags ins Altersvorsorgedepot bringt im Modellfall 140 Euro mehr Zulagen pro Jahr – 615 statt 475 Euro, bei unverändert 75 Euro Monatsbeitrag. Katrin, unser Modellbeispiel, steht für eine typische Riester-Sparerin: angestellt, ein Kind, Vertrag seit 2016. Die Förderregeln hinter ihrer Rechnung gelten für jeden Riester-Vertrag, auch für Ihren.

Modellfall: Katrin ist unser Modellbeispiel. Ihre Vertragsdaten sind Annahmen, die Förderbeträge folgen den gesetzlichen Regeln. Wie wir rechnen und wo die Grenzen liegen, lesen Sie unter „So rechnen wir“.

Von welchem Fall gehen wir aus?

Lernen Sie Katrin kennen: 38 Jahre alt, angestellt, 32.000 Euro Bruttojahresgehalt im Vorjahr. Ihr Kind kam 2016 zur Welt – im selben Jahr hat sie ihren Riester-Fondssparplan abgeschlossen. Heute stehen 11.400 Euro Guthaben im Vertrag, jeden Monat zahlt sie 75 Euro ein, also 900 Euro im Jahr.

Jetzt stellt sich Katrin die Frage, die sich viele Riester-Sparer stellen: Lohnt es sich, den Vertrag ab dem 1. Januar 2027 in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen? Der Beitrag soll gleich bleiben. Rechnen wir nach.

Wie viel Förderung bekommt Katrin heute im Riester-Vertrag?

475 Euro Zulagen im Jahr: 175 Euro Grundzulage (§ 84 EStG) plus 300 Euro Kinderzulage für das 2016 geborene Kind (§ 85 EStG). Klingt nach einem einfachen Rechenweg? Der Haken steckt im Mindesteigenbeitrag.

Volle Zulagen gibt es bei Riester nur, wenn der Beitrag reicht. Die Rechnung: 4 Prozent von 32.000 Euro sind 1.280 Euro, davon gehen die 475 Euro Zulagen ab – bleiben 805 Euro, die Katrin selbst zahlen muss (§ 86 EStG). Mit ihren 900 Euro liegt sie darüber, die Zulagen fließen voll. Und wenn Sie selbst weniger einzahlen als Ihren Mindesteigenbeitrag? Dann kürzt der Staat die Zulagen im selben Verhältnis.

Wie viel Zulage bringt derselbe Beitrag im Altersvorsorgedepot?

615 Euro im Jahr – 140 Euro mehr. Wie kann derselbe Beitrag mehr Förderung auslösen? Weil die Zulagen ab 2027 allein an Ihrem Beitrag hängen. Ihr Einkommen spielt für die Höhe keine Rolle mehr.

Für Katrins 900 Euro heißt das: Auf die ersten 360 Euro legt der Staat 50 Prozent drauf, das sind 180 Euro. Auf die restlichen 540 Euro gibt es 25 Prozent, weitere 135 Euro. Macht 315 Euro Grundzulage. Dazu kommt die Kinderzulage als 1:1-Zuschuss von bis zu 300 Euro je Kind – Katrins Beitrag reicht dafür locker. Eine Mindesteigenbeitrags-Rechnung wie bei Riester? Entfällt komplett. Wie die Zulagen-Staffel für jeden Beitrag funktioniert, erklärt unser Beitrag zum Förderrechner.

PositionRiester-Vertrag (Bestand)Altersvorsorgedepot ab 2027
Eigenbeitrag900 € im Jahr900 € im Jahr
Grundzulage175 €315 € (Staffel 50 %/25 %)
Kinderzulage300 €300 € (1 € je Euro, Höchstbetrag erreicht)
Zulagen gesamt475 €615 €
Förderquote auf den Eigenbeitrag52,8 %68,3 %
BedingungMindesteigenbeitrag 805 €keine Einkommensbindung

Rechenweg nach § 84–86 EStG und der Zulagen-Staffel des Altersvorsorgereformgesetzes (Quellen 1 bis 5). Alle Werte gegen unseren Förderrechner geprüft.

Was kostet Katrin der Wechsel?

Höchstens 150 Euro, einmalig. Ihr Vertrag läuft seit 2016 und damit länger als fünf Jahre – der abgebende Anbieter muss den Übertrag deshalb kostenfrei ermöglichen. Nur der annehmende Anbieter darf bis zu 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.

Lohnt sich das trotzdem? Machen Sie die Gegenrechnung: 140 Euro Mehr-Zulage pro Jahr – nach gut einem Jahr ist die Pauschale wieder drin, ab dann rechnet jedes Jahr für Katrin. Wie der Übertrag praktisch abläuft und was bei jüngeren Verträgen gilt, lesen Sie im Beitrag Riester in das Altersvorsorgedepot übertragen.

Was nimmt Katrin mit – und was rechnen wir bewusst nicht?

Die 11.400 Euro Guthaben wandern komplett mit. Der Übertrag ist förderunschädlich, erhaltene Zulagen und Steuervorteile behält Katrin also.

Was fehlt in dieser Rechnung? Drei Dinge, ganz bewusst. Erstens die Rendite – wie sich Katrins Depot entwickelt, weiß niemand, und Prognosen machen wir grundsätzlich nicht. Das Altersvorsorgedepot hat zudem keine Beitragsgarantie, Verluste sind möglich. Zweitens die laufenden Kosten beider Verträge – die Ihres eigenen Vertrags finden Sie in der jährlichen Kosteninformation Ihres Anbieters. Drittens der Sonderausgabenabzug, weil er vom persönlichen Steuersatz abhängt. Alle Annahmen und Grenzen unserer Modellfälle erklären wir auf der Seite „So rechnen wir“.

Häufige Fragen zum Riester-Wechsel

Gilt die Rechnung auch für mein Einkommen?

Im Altersvorsorgedepot ja – die Zulagen hängen ab 2027 allein am Beitrag. Im bestehenden Riester-Vertrag dagegen brauchen Sie 4 Prozent Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen als Eigenbeitrag, sonst kürzt der Staat die Zulagen anteilig. Je höher Ihr Gehalt, desto mehr müssen Sie heute für die volle Riester-Förderung einzahlen.

Mein Kind ist vor 2008 geboren – was ändert sich?

Die Riester-Kinderzulage beträgt dann 185 statt 300 Euro im Jahr (§ 85 EStG). Im Altersvorsorgedepot spielt das Geburtsjahr keine Rolle, dort gilt der 1:1-Zuschuss bis 300 Euro. Details lesen Sie im Beitrag zur Kinderzulage.

Muss ich meinen Riester-Vertrag überhaupt wechseln?

Nein. Verträge von vor dem 1. Januar 2027 genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Welche Wege Sie haben, zeigt die Entscheidungshilfe Riester behalten, kündigen oder umwandeln.

Warum rechnen Sie keine Rendite aus?

Weil niemand weiß, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln. Das Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie, Verluste sind möglich. Wir rechnen deshalb nur, was gesetzlich feststeht: Zulagen und Wechselkosten.

Verwendete Quellen

  1. § 84 EStG (Grundzulage): gesetze-im-internet.de/estg/__84.html
  2. § 85 EStG (Kinderzulage): gesetze-im-internet.de/estg/__85.html
  3. § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag): gesetze-im-internet.de/estg/__86.html
  4. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  5. Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
  6. Finanztip: „Altersvorsorgedepot: Was die Riester-Reform bringt“