Private Altersvorsorge als Ergänzung zur Pension planen. Foto: Shutterstock
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich für Beamte vor allem dann, wenn sie die Zulagen ausschöpfen und das Anlagerisiko tragen können. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten auch Beamte, Richter und Soldaten bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr – mehr als das Dreifache der Riester-Grundzulage von 175 Euro.
Neu ist der Zugang zur Förderung nicht, denn Besoldungsempfänger zählen schon bei Riester zu den unmittelbar Begünstigten. Neu sind die höheren Zulagen und der Verzicht auf die Beitragsgarantie, also auf die Zusage, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderberechtigt: Finanztip führt Beamte, Richter und Soldaten als eigene Gruppen in der Berechtigtenliste des Altersvorsorgedepots.
- Zulagen: bis 540 € Grundzulage nach der 50/25-Cent-Staffel, 300 € je Kind und einmalig 200 € vor dem 25. Geburtstag.
- Pension: Das Ruhegehalt ist auf höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge begrenzt (§ 14 BeamtVG).
- Riester: Beamte sind heute unmittelbar zulageberechtigt, neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis Ende 2026.
- Risiko: Das Depot legt ohne Beitragsgarantie in Wertpapieren an, Verluste sind möglich.
Wer darf das Altersvorsorgedepot nutzen – auch Beamte?
Ja. Finanztip führt „Beamter“, „Richterin“ und „Soldat“ als eigene Gruppen in der Liste der Förderberechtigten für das neue Altersvorsorgedepot auf. Eine zusätzliche Bedingung nennt die Liste für diese Gruppen nicht.
Verkaufen dürfen Anbieter die neuen Depots ab dem 1. Januar 2027, diesen Termin nennt die Bundesregierung als Produktstart. Wie der geförderte Wertpapier-Sparvertrag grundsätzlich funktioniert, erklärt der Beitrag Was ist das Altersvorsorgedepot?
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr sind möglich. Für Beamte gilt dieselbe Zulagen-Staffel wie für alle anderen Berechtigten.
Wie rechnet sich die 50/25-Cent-Staffel?
„Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr“, erklärt die Bundesregierung. Für Beiträge darüber legt der Staat bis 1.800 Euro noch 25 Cent je Euro dazu.
| Eigenbeitrag im Jahr | Grundzulage | Rechenweg |
|---|---|---|
| 360 € (30 € im Monat) | 180 € | 360 € × 50 Cent |
| 1.800 € (150 € im Monat) | 540 € | 180 € + 1.440 € × 25 Cent |
| 6.840 € (Obergrenze) | 540 € | über 1.800 € steigt die Zulage nicht weiter |
Eigene Berechnung nach der Zulagen-Staffel der Bundesregierung (Quelle 5).
Mehr einzahlen dürfen Sie trotzdem. Bis 6.840 Euro im Jahr sind laut Bundesregierung möglich, die Zulage wächst oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag aber nicht weiter.
Welche Zulagen kommen dazu?
Eltern erhalten zusätzlich 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage fließt laut Bundesregierung bereits ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat. Die Voraussetzungen im Detail stehen im Beitrag zur Kinderzulage.
Junge Beamte profitieren doppelt. „Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus“, schreibt die Bundesregierung. Für alle Zulagen gilt ein Mindestbeitrag, die Verbraucherzentrale nennt 120 Euro im Jahr.
Was gilt bei der Steuer?
Beiträge bleiben als Sonderausgaben absetzbar. Der Bundestag hält fest, dass die Förderung „über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase“ erhalten bleibt. Nachgelagerte Besteuerung heißt: Sie versteuern erst die Auszahlungen im Ruhestand.
Welchen Höchstbetrag Sie im neuen System als Sonderausgaben ansetzen können, beziffern die bisher veröffentlichten Quellen nicht. Diesen Punkt benennen wir als offen.
Warum reicht die Pension oft nicht als einzige Vorsorge?
Weil das Ruhegehalt gesetzlich begrenzt ist. Das Beamtenversorgungsgesetz legt fest: Das Ruhegehalt beträgt „für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge“.
Den Höchstsatz erreichen Sie rechnerisch erst nach 40 Dienstjahren, denn 40 mal 1,79375 ergibt 71,75. Wer später verbeamtet wurde oder länger in Teilzeit gearbeitet hat, sammelt weniger ruhegehaltfähige Dienstzeit und bleibt darunter.
Nach unten sichert eine Mindestversorgung ab. Sie beträgt nach § 14 Absatz 4 des Gesetzes 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Selbst im besten Fall fehlen damit rechnerisch gut 28 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Eine konkrete Lücke in Euro nennen wir bewusst nicht, denn sie hängt von Besoldungsgruppe, Dienstjahren und Lebenshaltung ab.
Was ändert sich für Beamte mit Riester-Vertrag?
Für Bestandsverträge ändert sich zunächst nichts, für Neuabschlüsse endet die Zeit. Nach Angaben der Bundesregierung können ab 2027 „keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden“. Eine automatische Umwandlung gibt es nicht, der Wechsel in die neue Förderung bleibt laut Bundesregierung freiwillig.
Sind Beamte bei Riester unmittelbar zulageberechtigt?
Ja, Beamte zählen bei Riester schon heute zu den unmittelbar Begünstigten. § 10a des Einkommensteuergesetzes nennt ausdrücklich „Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz“.
Eine Besonderheit betrifft das Verfahren. Die Förderung setzt voraus, dass Beamte der Übermittlung ihrer Besoldungsdaten an die zentrale Stelle zustimmen, laut Gesetz „spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres“. Ob das neue System ein vergleichbares Einwilligungsverfahren vorsieht, beschreiben die bisher veröffentlichten Quellen nicht – dieser Punkt ist offen.
Wie unterscheiden sich alte und neue Förderung?
| Merkmal | Riester-Rente (bis Ende 2026) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € im Jahr | bis 540 € nach der 50/25-Cent-Staffel |
| Kinderzulage | 185 € oder 300 € je nach Geburtsjahr des Kindes | 300 € je Kind, voll ab 25 € Monatsbeitrag |
| Mindest-Eigenbeitrag | 4 % der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen, mindestens 60 € Sockelbetrag | 120 € im Jahr (10 € im Monat) |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € im Jahr | bleibt erhalten, Höchstbetrag noch offen |
| Neuabschluss | nur noch bis Ende 2026 | ab dem 1. Januar 2027 |
Quellen: EStG §§ 84 bis 86 und § 10a, Bundesregierung, Bundestag, Verbraucherzentrale (Quellen 2, 4, 5, 6 und 7).
Was für Behalten, Umwandeln oder Kündigen spricht, klärt der Beitrag zur Riester-Reform 2027.
Was spricht für das Depot, was dagegen?
Für das Depot sprechen vor allem die Zulagen: Bis zu 540 Euro Grundzulage stehen 175 Euro bei Riester gegenüber. Dazu kommen 300 Euro je Kind ab 25 Euro Monatsbeitrag und der einmalige 200-Euro-Bonus für Sparer unter 25.
Dem steht das Anlagerisiko gegenüber. Das Depot legt ohne Beitragsgarantie in Wertpapieren an, Verluste sind möglich. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, vor dem Abschluss nachzurechnen.
Bei den Kosten zieht das Gesetz nur beim Standarddepot eine Grenze. Die Verbraucherzentrale nennt eine Obergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr, gemessen als Effektivkostenquote – sie fasst alle laufenden Kosten eines Produkts in einer Zahl zusammen. In der Auszahlungsphase ist laut Verbraucherzentrale ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich.
Die Pension ersetzt das Depot nicht, es ergänzt sie.
Häufige Fragen zum neuen Depot
Brauchen Beamte für die Riester-Zulage eine Einwilligung zur Datenübermittlung?
Ja. § 10a EStG setzt voraus, dass Besoldungsempfänger der Übermittlung ihrer Besoldungsdaten an die zentrale Stelle zustimmen, spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres. Ohne diese Einwilligung besteht kein Zulageanspruch.
Gilt die neue Förderung auch für Richter und Soldaten?
Ja. Finanztip führt Richterinnen und Soldaten neben Beamten als eigene Gruppen in der Liste der Förderberechtigten für das Altersvorsorgedepot auf.
Ab wann können Beamte ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ab dem 1. Januar 2027. Die Bundesregierung nennt diesen Termin als Start für die neuen Verträge. Bis dahin nehmen Anbieter unverbindliche Vormerkungen entgegen.
Müssen Beamte für die Förderung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Nein. Die Finanztip-Liste nennt Beamte als eigene Gruppe ohne diese Bedingung. Bei Riester läuft der Zugang über die Besoldung und die Einwilligung zur Datenübermittlung, nicht über eigene Rentenbeiträge.
Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?
Das Depot verzichtet auf eine Beitragsgarantie, Verluste sind laut Verbraucherzentrale möglich. Die Auszahlungen versteuern Sie nachgelagert. Die Verbraucherzentrale rät, vor dem Abschluss nachzurechnen.
Verwendete Quellen
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen“
- § 10a EStG: Zusätzliche Altersvorsorge (gesetze-im-internet.de)
- § 14 BeamtVG: Höhe des Ruhegehalts (gesetze-im-internet.de)
- §§ 84 bis 86 EStG: Riester-Zulagen (gesetze-im-internet.de)
- Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
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