Aus dem Altersvorsorgedepot fließt Ihr Geld ab 2027 wahlweise als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Der Start liegt zwischen Ihrem 65. und Ihrem 70. Geburtstag. Die Auszahlungen versteuern Sie nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
In der Sparphase bleibt das Depot dagegen steuerfrei. Erträge und Kursgewinne versteuern Sie erst, wenn das Geld im Ruhestand ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Start mit 65 bis 70: Die Altersgrenze für den Auszahlungsbeginn steigt laut Stiftung Warentest von 62 auf 65 Jahre, später als mit 70 darf die Auszahlung nicht beginnen.
- Zwei Auszahlungswege: lebenslange Leibrente oder befristeter Auszahlplan bis mindestens 85 – so nennen es die FAQ des Bundesfinanzministeriums.
- Volle nachgelagerte Besteuerung: Auszahlungen aus geförderten Beiträgen unterliegen komplett der Einkommensteuer, samt Zulagen und Erträgen (Bundesfinanzministerium).
- Ansparphase steuerfrei: Auf Erträge und Wertsteigerungen im Depot fällt bis zum Ruhestand keine Steuer an.
- Vorher ans Geld? Grundsätzlich erst ab der Auszahlungsphase – nur für die eigene Immobilie soll die Entnahme laut Finanztip förderunschädlich bleiben.
Wann beginnt die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot?
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnt frühestens mit 65 Jahren. Für die neuen Verträge hebt der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Auszahlungsbeginn laut Stiftung Warentest „von 62 auf 65 Jahre“ an.
Nach hinten setzt das Gesetz ebenfalls eine Grenze. „Die Auszahlung darf nicht nach dem 70. Geburtstag beginnen“, schreibt die Stiftung Warentest. Ihr Startfenster reicht damit vom 65. bis zum 70. Geburtstag.
Für heutige Riester-Verträge gilt eine andere Marke. § 1 AltZertG erlaubt Altersleistungen dort „nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres“.
Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Was die Reform für sie bedeutet, erklärt der Beitrag zur Riester-Reform 2027.
Welche Auszahlungsformen können Sie wählen?
Zum Start der Auszahlungsphase wählen Sie zwischen zwei Wegen: einer lebenslangen Leibrente oder einem befristeten Auszahlplan. So legen es die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform fest.
Die Bundesregierung nennt für die Auszahlungsphase eine dritte Variante: „Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.“ Eine Zeitrente zahlt über einen festgelegten Zeitraum statt bis zum Lebensende.
Wie funktioniert der Auszahlplan?
Ein Auszahlplan überweist Ihnen das angesparte Kapital in regelmäßigen Beträgen. Er läuft laut Bundesfinanzministerium mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.
Länger geht auch. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel einen Auszahlplan bis zum 95. Lebensjahr.
Neu ist das Ende der Zwangsverrentung. Bisher musste Restkapital ab 85 in eine Rente fließen, künftig ist diese lebenslange Verrentung laut Stiftung Warentest „nicht mehr verpflichtend“.
Was bietet die lebenslange Rente?
Eine Leibrente zahlt Ihnen einen festen Betrag bis ans Lebensende. Die FAQ des Bundesfinanzministeriums beschreiben sie als „eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende“.
Der Auszahlplan endet dagegen zum vereinbarten Termin. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt an Ihrer Lebensplanung – eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
| Merkmal | Auszahlplan | Lebenslange Rente |
|---|---|---|
| Laufzeit | befristet, mindestens bis 85, auch länger möglich (z. B. bis 95) | bis zum Lebensende |
| Zahlweise | regelmäßige Beträge aus dem angesparten Kapital | feste monatliche Rente |
| Besteuerung | nachgelagert, persönlicher Steuersatz | nachgelagert, persönlicher Steuersatz |
Angaben: Bundesfinanzministerium, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest (Quellen 1, 4 und 3).
Wie das Altersvorsorgedepot in der Sparphase funktioniert, erklärt der Grundlagen-Beitrag.
Wie wird die Auszahlung versteuert?
Auszahlungen aus geförderten Beiträgen versteuern Sie komplett. Die FAQ des Bundesfinanzministeriums stellen fest: „Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung.“
Das schließt alles ein, was im Depot entstanden ist. Auch Zulagen, Erträge und Wertsteigerungen zählen laut Bundesfinanzministerium zur steuerpflichtigen Leistung.
Nachgelagerte Besteuerung heißt: Der Staat fördert die Beiträge in der Sparphase und besteuert dafür die Auszahlungen im Ruhestand.
Welcher Steuersatz gilt auf die Auszahlungen?
Einen festen Steuersatz für das Altersvorsorgedepot gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale schreibt, die spätere Rente unterliegt der persönlichen Einkommensteuer und „wird zum Grenzsteuersatz versteuert“.
Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf jeden zusätzlichen Euro Ihres Einkommens. Wie hoch er ausfällt, hängt von Ihrem gesamten Einkommen im Jahr der Auszahlung ab.
Was gilt in der Ansparphase?
Bis zum Ruhestand fällt auf die Erträge keine Steuer an. „Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen in den Altersvorsorgeverträgen“, heißt es in den FAQ des Bundesfinanzministeriums.
Die Verbraucherzentrale bestätigt das für das Altersvorsorgedepot. Erträge und Kursgewinne bleiben in der Ansparphase unversteuert.
Beiträge mindern außerdem Ihre Steuerlast. Laut Stiftung Warentest können Sie jährlich bis zu 1.800 Euro zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben geltend machen, also als Abzugsposten in der Steuererklärung. Der Umfang der späteren Besteuerung richtet sich laut Bundesfinanzministerium danach, inwieweit Sonderausgabenabzug oder Zulagen die Beiträge gefördert haben.
Was die Förderung für Ihre Beiträge konkret bringt, zeigt der Förderrechner.
Wann kommen Sie vorzeitig an Ihr Geld?
An das geförderte Guthaben kommen Sie vor der Auszahlungsphase grundsätzlich nicht heran. Die FAQ des Bundesfinanzministeriums nennen es einen Kernbestandteil der Förderung, dass die Leistungen erst ab Beginn der Auszahlungsphase fließen.
Eine Ausnahme plant der Gesetzgeber beim Wohnen. Laut Finanztip sollen Sie das Guthaben für die eigene Immobilie verwenden können, ohne dass dies als förderschädliche Verwendung gilt. Finanztip zählt dazu auch energetische Sanierungen und den altersgerechten Umbau.
Bei Riester-Verträgen kostet der vorzeitige Ausstieg heute die Förderung. Eine solche schädliche Verwendung, also die Auszahlung außerhalb der erlaubten Wege, löst nach § 93 EStG die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile aus.
Welche Folgen eine vorzeitige Entnahme im neuen System im Einzelnen hat, beziffern die bisher veröffentlichten Quellen nicht. Ob Sie Ihren Riester-Vertrag behalten, kündigen oder umwandeln, klärt unsere Entscheidungshilfe.
Was ändert sich gegenüber der Riester-Auszahlung?
Der Auszahlungsstart rückt von 62 auf 65 Jahre, und die Pflicht zur Verrentung ab 85 entfällt. Beides gilt für die neuen Verträge ab 2027.
| Regel | Riester (Bestand) | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Frühester Auszahlungsbeginn | 62 Jahre (§ 1 AltZertG) | 65 Jahre, spätestens mit 70 |
| Auszahlungsformen | Rente, Restkapital ab 85 zwingend verrentet | Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85, Verrentung nicht mehr Pflicht |
| Einmalbetrag zum Start | bis zu 30 % des Kapitals | in den veröffentlichten Quellen nicht geregelt |
| Kleinbetragsrente | Abfindung unter 39,55 € Monatsrente (laut Finanztip) | Grenze künftig 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße |
| Besteuerung der Auszahlung | nachgelagert | nachgelagert, in vollem Umfang |
Angaben: § 1 AltZertG, Stiftung Warentest, Bundesfinanzministerium, Finanztip (Quellen 1, 3, 6 und 7).
Bleibt die 30-Prozent-Auszahlung zum Start erhalten?
Riester erlaubt heute einen Einmalbetrag zum Start. Nach § 1 AltZertG dürfen „bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals“ außerhalb der monatlichen Leistungen fließen.
Ob diese Option im neuen System bestehen bleibt, regeln die bisher veröffentlichten Quellen nicht. Wir benennen den Punkt als offen, bis der Gesetzestext ihn klärt.
Was gilt für Kleinbetragsrenten und Bestandsverträge?
Kleine Guthaben behalten einen Ausweg. Ergibt das gesamte Kapital nur eine geringe Monatsrente, liegt eine Kleinbetragsrente vor, die der Anbieter auf einen Schlag abfinden kann. Bei Riester liegt diese Grenze laut Finanztip bei 39,55 Euro Monatsrente, künftig zieht das Bundesfinanzministerium sie bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung.
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter, der Gesetzgeber hat einen Bestandsschutz festgeschrieben. Wie Sie ein Riester-Guthaben in das neue Depot mitnehmen, zeigt der Beitrag zum Riester-Übertrag.
Häufige Fragen zu Auszahlung und Steuern
Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?
In der Ansparphase ja. Auf Erträge und Kursgewinne im Depot fällt laut Bundesfinanzministerium keine Steuer an. Die Auszahlungen im Ruhestand versteuern Sie dagegen in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Sind die Auszahlungen nach zwölf Jahren Laufzeit steuerfrei?
Nein. Eine solche Frist kennen die veröffentlichten Regeln für das Altersvorsorgedepot nicht. Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen laut Bundesfinanzministerium in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung, unabhängig von der Laufzeit.
Können Sie sich das Guthaben komplett auf einmal auszahlen lassen?
Dafür nennen die bisher veröffentlichten Quellen keine Option. Zum Start wählen Sie zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan bis mindestens 85. Nur eine Kleinbetragsrente kann der Anbieter komplett abfinden. Bei Riester fließen heute zusätzlich bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn auf Wunsch auf einmal.
Zahlen Rentner auf die Auszahlung Krankenkassenbeiträge?
Für private Riester-Verträge verneinen das die FAQ des Bundesfinanzministeriums: Bei Pflichtversicherten sind die Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Eine ausdrückliche Aussage zum neuen Altersvorsorgedepot enthalten die FAQ nicht.
Was passiert nach dem Ende des Auszahlplans mit 85?
Bisher musste das Restkapital ab 85 zwingend in eine Rente fließen. Diese lebenslange Verrentung ist laut Stiftung Warentest künftig nicht mehr verpflichtend. Wie Sie ein Restguthaben nach dem Laufzeitende nutzen können, lassen die veröffentlichten Quellen offen.
Verwendete Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
- Stiftung Warentest: „Das neue Altersvorsorgedepot“
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen“
- Finanztip: „Riester kündigen: Das solltest Du vorher wissen“
- § 1 AltZertG (Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen): gesetze-im-internet.de
- § 93 EStG (Schädliche Verwendung): gesetze-im-internet.de
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