Frau hält ein rosa Sparschwein in den Händen

Wann kommt das Altersvorsorgedepot? Zeitplan und aktueller Stand

Das Altersvorsorgedepot kommt zum 1. Januar 2027. Ab diesem Tag dürfen Anbieter von Altersvorsorgeverträgen die neuen staatlich geförderten Depots verkaufen, so legt es das Altersvorsorgereformgesetz fest.

Politisch ist die Reform durch. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, seit dem 29. Mai 2026 steht es im Bundesgesetzblatt.

  • Start: Anbieter dürfen das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 verkaufen.
  • Beschlossen: Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026 – das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
  • Verkündet: seit dem 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156).
  • Förderung ab Start: bis 540 € Grundzulage im Jahr, bis 300 € je Kind, einmalig 200 € für unter 25-Jährige.
  • Frühstart-Rente: eigenes Gesetz steht noch aus, geplant ist ein rückwirkender Start zum 1. Januar 2026.

Wie ist der aktuelle Stand beim Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist endgültig beschlossen und verkündet. Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, kurz Altersvorsorgereformgesetz, hat alle Stationen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen; die einzelnen Etappen zeigt die Tabelle unten.

Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD am 27. März 2026 für den Entwurf. Die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich. Der Bundesrat gab seine Zustimmung am 8. Mai 2026 in seiner 1065. Sitzung; als zustimmungsbedürftiges Gesetz brauchte die Reform dieses Votum der Länder zwingend.

EtappeDatumWas passiert ist
Kabinettsbeschluss17. Dezember 2025Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf, dazu die Eckpunkte der Frühstart-Rente
Bundestag27. März 2026Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes (Drucksache 21/4088) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD
Bundesrat8. Mai 2026Zustimmung in der 1065. Sitzung (Drucksache 206/26)
Verkündung29. Mai 2026Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156
Verkaufsstart1. Januar 2027Anbieter dürfen Altersvorsorgedepots anbieten, die neue Förderung beginnt

Daten: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundesgesetzblatt, Bundesfinanzministerium (Quellen 1 bis 6).

Wie das geplante Depot grundsätzlich funktioniert, erklärt der Beitrag Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es?.

Warum können Sie erst 2027 ein Depot eröffnen?

Vor dem 1. Januar 2027 darf kein Anbieter einen Vertrag nach neuem Recht verkaufen, diesen Stichtag setzt das Gesetz selbst – rechtlich in Kraft ist das Altersvorsorgereformgesetz zwar schon seit Ende Mai 2026, doch der Verkaufsstart der neuen Depots ist ausdrücklich auf diesen Termin gelegt. Die Monate dazwischen sind die Umsetzungsphase der Branche. Das Bundesfinanzministerium formuliert es in seinen Fragen und Antworten zur Reform eindeutig: „Die neuen Produkte können von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.“

Dazu kommt ein Prüfschritt. Jeder geförderte Altersvorsorgevertrag braucht vor dem Vertrieb ein Zertifikat nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Zertifizierungsstelle ist das Bundeszentralamt für Steuern, das heute schon Riester- und Basisrentenverträge zertifiziert.

Mit dem Start ändert sich die geförderte private Vorsorge grundlegend: Das Altersvorsorgedepot ersetzt das bisherige Riester-System für Neuverträge, während Riester-Verträge von vor 2027 mit Bestandsschutz weiterlaufen.

Ein seriöser Anbieter-Vergleich wird deshalb erst möglich, wenn die zertifizierten Depots mit ihren Konditionen auf dem Markt sind.

Wie hoch ist die Förderung ab dem Start?

Ab dem 1. Januar 2027 legt der Staat für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr 50 Cent dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent. So kommen bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr zusammen.

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundzulagebis 540 € im Jahr50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je weiteren Euro bis 1.800 € Eigenbeitrag
Kinderzulagebis 300 € je Kind und Jahr1 € Zulage je eingezahltem Euro bis 300 €
Berufseinsteiger-Bonuseinmalig 200 €zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25
Mindesteigenbeitrag120 € im Jahrdarunter fließt keine Zulage
Kostendeckelmax. 1,0 % Effektivkostengilt nur für den Standarddepot-Vertrag

Zahlen: Bundesfinanzministerium (Quelle 1). Effektivkosten = durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch alle Kosten.

Wie sich die neuen Zulagen gegen das alte Riester-System rechnen, zeigt unser Beitrag zum Riester-Übertrag.

Alle Zulagen, die Staffel und der Höchstbetrag im Detail: Förderung im Altersvorsorgedepot: Zulagen, Staffel, Höchstbetrag.

Wann kommt die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente hat im Gegensatz zum Altersvorsorgedepot noch kein beschlossenes Gesetz. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 Eckpunkte beschlossen, den Gesetzentwurf will die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2026 vorlegen. In Kraft treten soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Geplant ist eine staatliche Prämie von zehn Euro im Monat, die in ein Altersvorsorgedepot für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr fließt. Den Anfang soll der Geburtsjahrgang 2020 machen, also die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind.

Bis das Gesetz steht, bleiben alle Zahlen zur Frühstart-Rente Planungsstand. Das Bundesfinanzministerium führt sie in seinen Fragen und Antworten als Vorhaben, das die Bundesregierung plant.

Was können Sie bis zum Start tun?

Sie müssen bis zum 1. Januar 2027 nichts unterschreiben, drei Schritte lohnen sich trotzdem schon jetzt.

  • Riester-Vertrag behalten: Für Verträge von vor dem 1. Januar 2027 gilt Bestandsschutz, und der spätere Übertrag in ein Altersvorsorgedepot kostet Sie keine Förderung. Die drei Wechselwege haben wir im Riester-Beitrag beschrieben.
  • Eigenbeitrag planen: 150 Euro im Monat reichen ab 2027 für die volle Grundzulage, die Förderung beginnt bei 120 Euro Jahresbeitrag.
  • Nicht vorschnell abschließen: Vor dem Start gibt es keine zertifizierten Angebote, ein Vergleich von Anbietern und Kosten wird erst 2027 möglich.

Häufige Fragen zu Zeitplan und Start

Kann das Altersvorsorgedepot noch scheitern oder gestoppt werden?

Nein. Das Altersvorsorgereformgesetz ist vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat gebilligt und seit dem 29. Mai 2026 verkündet. Jede Änderung bräuchte ein neues Gesetzgebungsverfahren, und ein solches ist nicht angekündigt.

Kann ich schon 2026 ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Nein. Anbieter dürfen die neuen Verträge laut Bundesfinanzministerium erst ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Riester-Recht.

Verschiebt sich der Start des Altersvorsorgedepots?

Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. Das Gesetz ist verkündet, und das Bundesfinanzministerium nennt weiterhin den 1. Januar 2027 als Termin für die neuen Produkte (Stand: 8. Juli 2026).

Gilt die neue Förderung rückwirkend für 2026?

Nein. Die Zulagen setzen einen Vertrag nach neuem Recht voraus, und den gibt es erst ab dem 1. Januar 2027. Rückwirkend geplant ist allein die Frühstart-Rente für Kinder, deren Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.

Was bedeutet der Start für bestehende Riester-Verträge?

Riester-Verträge von vor dem 1. Januar 2027 laufen mit Bestandsschutz unverändert weiter. Ab 2027 können Sie das Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen, eine Frist dafür gibt es nicht.

Was die Reform für Riester-Sparer insgesamt bedeutet: Riester-Reform 2027: Was sich ändert.

Verwendete Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  2. Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
  3. Bundesrat: Beratungsvorgang zum Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 206/26)
  4. Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026
  5. Bundesregierung: Fragen und Antworten „Private Altersvorsorge reformiert“
  6. Bundesregierung: „Kabinett beschließt Eckpunkte für Frühstart-Rente“
  7. Bundeszentralamt für Steuern: Zertifizierung Altersvorsorgeprodukte

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