Sie können Ihre Riester-Rente ab dem 1. Januar 2027 in das neue Altersvorsorgedepot übertragen, ohne zu kündigen und ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen.
Das Altersvorsorgereformgesetz gibt Ihnen drei Wege: den Vertrag unverändert weiterführen, nur in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Bestandsschutz: Riester-Verträge von vor dem 01.01.2027 laufen unverändert weiter.
- Übertrag förderunschädlich: Zulagen und Steuervorteile behalten Sie.
- Kündigung kostet: im Schnitt rund 2.500 € Rückzahlung (Deutsche Rentenversicherung, 1. Halbjahr 2025).
- Wechselkosten: ab 5 Jahren Laufzeit kostenfrei, neuer Anbieter max. 150 € Pauschale.
- Im neuen Depot: bis 540 € Grundzulage im Jahr, dafür keine Beitragsgarantie.
Wie übertrage ich meine Riester-Rente in das Altersvorsorgedepot?
Für den Übertrag genügt eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter oder ein Neuvertrag, in den Ihr Guthaben wandert. Kündigen müssen Sie nicht. Das Gesetz gibt Bestandssparern drei Wege, und bei allen dreien behalten Sie die bisherige Förderung.
Weg 1: Riester-Vertrag unverändert weiterführen
Ihr Riester-Vertrag läuft zu den bisherigen Konditionen weiter. Für alle Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 gilt Bestandsschutz, auch die alte Förderlogik bleibt erhalten: 175 Euro Grundzulage plus Kinderzulage, wenn Sie laut Finanztip 4 Prozent Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen.
Weiterführen heißt nicht, dass Sie weiter einzahlen müssen. Sie können den Vertrag auch beitragsfrei stellen – das Guthaben bleibt investiert, die erhaltene Förderung behalten Sie, nur neue Zulagen fließen ohne Eigenbeiträge nicht mehr. Diesen Anspruch auf ein Ruhenlassen schreibt das Gesetz jedem zertifizierten Altersvorsorgevertrag vor, und die Deutsche Rentenversicherung nennt ihn ausdrücklich als Alternative zur Kündigung.
Weg 2: Nur die Förderung wechseln, Vertrag behalten
Sie wechseln per Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter in die neue steuerliche Förderung. Der Riester-Vertrag selbst bleibt mit allen sonstigen Konditionen bestehen. Dieser Weg lohnt sich, wenn die neuen Zulagen für Sie höher ausfallen als die alten.
Weg 3: Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen
Beim dritten Weg schließen Sie einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen ab und übertragen Ihr angespartes Guthaben dorthin. Die bisherige Förderung zahlen Sie dabei nicht zurück.
Ab dann gelten die Regeln des Altersvorsorgedepots: neue Zulagen, Anlage in Fonds und ETFs, keine Beitragsgarantie. Was das im Einzelnen bedeutet, zeigt die Vergleichstabelle weiter unten.
Lohnt sich der Wechsel vom Riester-Vertrag?
Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Die Verbraucherzentrale rät: „Alte Riester-Verträge nicht vorschnell aufgeben“ und „Vor Wechsel und Neuabschluss: Nachrechnen!“
Zwei Gruppen können sich das Nachrechnen weitgehend sparen. Wer heute schon mindestens 300 Euro im Jahr einzahlt, fährt laut Finanztip mit dem Altersvorsorgedepot eindeutig besser, weil die neuen Zulagen die alten deutlich übersteigen. Umgekehrt warnt die Stiftung Warentest Geringverdiener mit Kindern: Eine Familie mit drei Kindern, die im Altvertrag mit 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr auf 1.075 Euro Förderung kommt, müsste im neuen System mehr als 300 Euro jährlich einzahlen, um ähnlich viel zu erhalten. Für diese Gruppe bleibt der alte Vertrag die bessere Wahl.
Alle anderen müssen rechnen. Für das Behalten sprechen der Bestandsschutz und die Beitragsgarantie, also die Zusage, dass zum Rentenbeginn mindestens Ihre Einzahlungen samt Zulagen vorhanden sind. Der Wechsel bringt dafür höhere Zulagen und die Anlage in Fonds und ETFs. Die Renditechancen steigen – das Verlustrisiko auch.
Eile besteht dabei nicht. Wer kurz vor der Rente steht, kann den alten Vertrag laut Verbraucherzentrale behalten und erst kurz vor Rentenbeginn wechseln. Finanztip empfiehlt ebenfalls, nicht zu kündigen. Unterstützung von der Förder-Auswertung bis zum Anbieter-Check bietet unsere Service-Seite Riester umwandeln: Ihr Weg ins Altersvorsorgedepot.
Ob Behalten, Kündigen oder Umwandeln zu Ihrer Situation passt, zeigt die Entscheidungshilfe Riester behalten, kündigen oder umwandeln?.
Welche Kosten fallen beim Wechsel an?
Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen. Der annehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro als Verwaltungspauschale berechnen. So steht es im Altersvorsorgereformgesetz.
Bei jüngeren Verträgen kann der bisherige Anbieter Wechselkosten verlangen. Fragen Sie die Höhe vor dem Übertrag schriftlich an – diese Summe gehört in Ihre Vergleichsrechnung.
Dazu kommen die laufenden Kosten des neuen Depots. Beim Standarddepot-Vertrag deckelt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr, gemessen als durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch alle Kosten. Für andere Altersvorsorgedepots gilt dieser Deckel nicht. Vergleichen Sie deshalb, bevor Sie den neuen Vertrag unterschreiben.
Was passiert mit meinen bisherigen Zulagen?
Ihre Zulagen behalten Sie. Der Übertrag in ein Altersvorsorgedepot ist förderunschädlich: Zulagen und Steuervorteile aus den Riester-Jahren zahlen Sie nicht zurück.
Bei einer Kündigung fordert der Staat dagegen die komplette erhaltene Förderung zurück. Im ersten Halbjahr 2025 waren das laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt rund 2.500 Euro je gekündigtem Vertrag, davon etwa 1.750 Euro Zulagen und 750 Euro Steuervorteile.
Die Kündigung ist damit der teuerste Ausweg aus einem Riester-Vertrag. Der Übertrag erreicht dasselbe Ziel und die Förderung bleibt.
Was ändert sich mit dem Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot fördert anders als Riester. Die Zulagen richten sich allein nach Ihrem Beitrag, nicht mehr nach dem Einkommen. Dafür entfällt die Beitragsgarantie, und Ihr Depotwert schwankt mit den Kapitalmärkten.
Alle Grundlagen zum neuen Depot im Überblick: Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es?.
Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich
| Kriterium | Riester (Altvertrag) | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € im Jahr | bis 540 € im Jahr |
| Kinderzulage | 185 € (Kind vor 2008 geboren) bzw. 300 € (ab 2008) | bis 300 € je Kind |
| Volle Zulagen ab | 4 % des Brutto-Vorjahreseinkommens | 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr |
| Mindestbeitrag | 60 € im Jahr | 120 € im Jahr |
| Berufseinsteiger-Bonus | – | einmalig 200 € (unter 25 Jahren) |
| Beitragsgarantie | ja, Einzahlungen plus Zulagen | keine |
| Anlage | Garantieprodukt | Fonds und ETFs aus dem Anlagekatalog |
| Kostendeckel | keiner | 1,0 % Effektivkosten (nur Standarddepot) |
Zahlen: Bundesfinanzministerium, Finanztip, Stiftung Warentest (Quellen 1, 5 und 6).
Die neue Förderung in Zahlen
Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro im Jahr. Dafür genügen 150 Euro Eigenbeitrag im Monat.
Mindestens 120 Euro im Jahr müssen Sie einzahlen, damit es überhaupt Zulagen gibt.
Für jedes Kind kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr dazu. Der Staat verdoppelt dafür jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus.
Anlage ohne Beitragsgarantie
Im Altersvorsorgedepot investieren Sie in Fonds und ETFs aus einem gesetzlich festgelegten Anlagekatalog. Eine Beitragsgarantie gibt es nicht. Verluste sind möglich, die Renditechancen sind dafür höher als bei garantierten Produkten.
Wer nicht auf eine Garantie verzichten will, kann weiterhin Altersvorsorgeverträge mit Garantie wählen. Dort stehen zu Beginn der Auszahlung mindestens 100 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung.
Auszahlung und Steuern
Die Auszahlung beginnt zwischen dem 65. und dem 70. Geburtstag. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie sich auf einmal auszahlen lassen. Der Rest fließt als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.
Die Auszahlungen versteuern Sie nachgelagert, also mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter. Das gilt heute schon bei der Riester-Rente.
Häufige Fragen zum Riester-Übertrag
Muss ich meinen Riester-Vertrag wegen der Reform kündigen?
Nein. Für Verträge von vor dem 1. Januar 2027 gilt Bestandsschutz, diese Verträge laufen unverändert weiter. Eine Kündigung kostet Sie die komplette erhaltene Förderung und ist in fast allen Fällen die schlechteste Option.
Muss ich Zulagen zurückzahlen, wenn ich in das Altersvorsorgedepot wechsle?
Nein. Der Wechsel in einen Neuvertrag ist ausdrücklich förderunschädlich. Zulagen und Steuervorteile aus dem Riester-Vertrag bleiben Ihnen erhalten. Zurückzahlen müssen Sie nur bei einer Kündigung.
Bis wann muss ich mich entscheiden?
Eine Entscheidungsfrist nennt das Gesetz nicht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie den alten Vertrag zunächst behalten und sogar erst kurz vor Rentenbeginn wechseln können.
Den vollständigen Zeitplan bis zum Start zeigt der Beitrag Wann kommt das Altersvorsorgedepot?.
Kann ich einfach aufhören einzuzahlen, ohne zu kündigen?
Ja. Sie stellen den Vertrag beitragsfrei – diesen Anspruch schreibt das Gesetz jedem zertifizierten Altersvorsorgevertrag vor. Das Guthaben bleibt investiert und die erhaltene Förderung behalten Sie, nur neue Zulagen fließen ohne Eigenbeiträge nicht mehr.
Was wird aus meiner Beitragsgarantie?
Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Beitragsgarantie, der Depotwert schwankt mit dem Markt. Wer eine Garantie behalten will, führt den Riester-Vertrag weiter oder wählt einen neuen Garantievertrag mit 100 oder 80 Prozent Beitragserhalt.
Kann ich nach dem Übertrag weiter einzahlen?
Ja. Der Staat fördert im Altersvorsorgedepot Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr, mit bis zu 540 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen.
Verwendete Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
- Finanztip: „Riester kündigen“
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: Was die Riester-Reform bringt“
- Stiftung Warentest: „Das neue Altersvorsorgedepot“
- Deutsche Rentenversicherung (Zulagenstelle): „Kündigen oder nicht kündigen?“
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