Eine Berufseinsteigerin holt im Modellfall 380 Euro staatliche Förderung im ersten Jahr – auf 360 Euro Eigenbeitrag, also 30 Euro im Monat. Lena, unser Modellbeispiel, steht für den Start mit kleinem Budget: 23 Jahre alt, erstes Berufsjahr nach der Ausbildung, keine Kinder. Die Zulagen-Staffel und der Berufseinsteiger-Bonus hinter ihrer Rechnung gelten ab dem 1. Januar 2027 für jeden, der vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot abschließt – auch für Sie.
Modellfall: Lena ist unser Modellbeispiel. Ihre Eckdaten sind Annahmen, die Förderbeträge folgen den gesetzlichen Regeln. Wie wir rechnen und wo die Grenzen liegen, lesen Sie unter „So rechnen wir“.
Von welchem Fall gehen wir aus?
Lena ist 23 und seit dem Sommer im ersten Berufsjahr, nach der Ausbildung übernommen. Vom ersten eigenen Gehalt bleiben nach Miete und Alltag 30 Euro im Monat fürs Sparen, 360 Euro im Jahr.
Zum 1. Januar 2027 eröffnet sie ein Altersvorsorgedepot, gut zwei Jahre vor ihrem 25. Geburtstag. Wie viel Lena verdient, steht hier bewusst nicht, denn die Zulagen hängen im neuen Depot allein am Beitrag. Was wird aus ihren 360 Euro? Rechnen wir nach.
Wie viel Grundzulage bringt das Altersvorsorgedepot bei 30 Euro im Monat?
180 Euro im Jahr. Der Staat legt im Altersvorsorgedepot auf jeden eingezahlten Euro 50 Cent dazu, solange der Jahresbeitrag 360 Euro nicht übersteigt. Lenas 360 Euro treffen diese Grenze genau. Jeder ihrer Spar-Euros holt damit den vollen 50-Cent-Satz – die höchste Förderquote, die die Staffel vergibt.
Oberhalb dieser Schwelle fördert der Staat jeden weiteren Euro nur noch mit 25 Cent. Die komplette Staffel bis 1.800 Euro Jahresbeitrag rechnet unser Beitrag zum Förderrechner vor. Für Lena kommt an dieser Stelle etwas anderes obendrauf – ihr Alter.
Was bringt der Berufseinsteiger-Bonus im ersten Jahr?
Einmalig 200 Euro extra, weil Lena beim Abschluss jünger als 25 ist. Die Bundesregierung formuliert die Bedingung in einem Satz: „Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.“ Lena erfüllt sie mit 23 ohne weiteres Zutun.
Die 200 Euro fließen in ihr Depot und kommen zur Grundzulage hinzu. Wer den Bonus bekommt und was ihn vom Riester-Vorgänger unterscheidet, erklärt unser Beitrag zum Berufseinsteiger-Bonus.
Offen ist bisher, in welchem Jahr der Anbieter die 200 Euro gutschreibt. Wir ordnen den Bonus dem ersten Jahr zu, weil er am Vertragsabschluss hängt. An der Summe ändert der Zeitpunkt nichts. Wie sieht Lenas komplette Rechnung aus?
| Position | Betrag | So gerechnet |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 360 € im Jahr | 30 € im Monat |
| Grundzulage | 180 € | 50 Cent je Euro auf 360 €, voller Satz der Staffel |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € | einmalig, Abschluss vor dem 25. Geburtstag |
| Förderung im ersten Jahr | 380 € | 180 € Grundzulage + 200 € Bonus |
| Förderquote im ersten Jahr | rund 106 % | 380 € Förderung auf 360 € Beitrag |
| Förderung ab dem zweiten Jahr | 180 € im Jahr | die Grundzulage läuft weiter, der Bonus fließt nur einmal |
Rechenweg nach der Zulagen-Staffel des Altersvorsorgereformgesetzes (Quellen 1 bis 3). Alle Werte gegen unseren Förderrechner geprüft.
Wie unterscheidet sich das erste Jahr im Altersvorsorgedepot von den Folgejahren?
Im ersten Jahr übersteigt die staatliche Förderung Lenas eigene Einzahlung. 380 Euro Zuschuss stehen 360 Euro Beitrag gegenüber, eine Förderquote von rund 106 Prozent. Von jedem gesparten Euro kommt mehr als ein Euro zusätzlich im Depot an.
Ab dem zweiten Jahr zahlt der Staat nur noch die Grundzulage. Zahlt Lena weiter 30 Euro im Monat ein, erhält sie jährlich 180 Euro, eine Förderquote von 50 Prozent. Der Abstand zum ersten Jahr ist genau der Bonus, er fließt nur einmal.
Machen Sie die Gegenrechnung mit Ihrem eigenen Budget. Solange Ihr Jahresbeitrag 360 Euro nicht übersteigt, fördert der Staat in der staatlich geförderten Altersvorsorge jeden Euro mit dem höchsten Satz der Staffel.
Was rechnen wir bewusst nicht?
Die Rendite lassen wir weg. Wie sich Lenas Depot bis zur Rente entwickelt, weiß niemand – das Altersvorsorgedepot legt ohne Beitragsgarantie in Wertpapieren an, Verluste sind möglich.
Auch eine Mehrjahres-Projektion sparen wir uns. Gesetzlich fest steht die Zulagen-Staffel, nicht das Marktergebnis. Wir rechnen deshalb das erste Jahr vollständig durch und nennen für die Folgejahre nur die Grundzulage, die das Gesetz zusagt.
Den Sonderausgabenabzug rechnen wir ebenfalls nicht mit, weil er vom persönlichen Steuersatz abhängt und erst die Steuererklärung ihn beziffert. Alle Annahmen und Grenzen unserer Modellfälle erklären wir auf der Seite „So rechnen wir“.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot für Berufseinsteiger
Reichen 30 Euro im Monat für die staatliche Förderung?
Ja. Die Verbraucherzentrale nennt einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Lena liegt mit 360 Euro im Jahr dreifach darüber und schöpft den 50-Cent-Satz der Zulagen-Staffel voll aus.
Bekommt Lena den Bonus auch, wenn sie erst mit 24 abschließt?
Ja. Es zählt der Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag, nicht das Alter, in dem das Sparen beginnt. Wie die Rechnung einer 24-jährigen Berufseinsteigerin mit höherem Beitrag aussieht, zeigt das Beispielprofil in unserem Beitrag zum Förderrechner.
Was ändert sich, wenn Lena später mehr einzahlt?
Die Zulage wächst weiter, aber langsamer. Jeden Euro oberhalb von 360 Euro Jahresbeitrag fördert der Staat mit 25 Cent, bis bei 1.800 Euro das Maximum von 540 Euro Grundzulage erreicht ist. Details stehen im Beitrag zu Zulagen, Staffel und Höchstbetrag.
Gilt die Rechnung auch für Auszubildende oder Studierende?
Die veröffentlichten Quellen verlangen für den Bonus keine Berufstätigkeit, nur den Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Zum förderberechtigten Personenkreis müssen Sie trotzdem gehören – wer ab 2027 dazuzählt, erklärt unser Grundlagen-Beitrag zum Altersvorsorgedepot.
Verwendete Quellen
- Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“