Als Selbstständige die private Altersvorsorge planen. Foto: Shutterstock
In die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots kommen ab dem 1. Januar 2027 erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Den Zugang öffnen zwei Wege: die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Alter unter 67 Jahren plus eine jährliche Steuererklärung.
Die Bundesregierung formuliert die Öffnung so: „Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.“ Bisher blieb den meisten von ihnen der Zugang zu Riester-Zulagen verwehrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Neu ab 2027: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind laut Bundesregierung erstmals förderberechtigt.
- Zwei Wege: Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – oder jünger als 67 mit jährlicher Steuererklärung (laut Finanztip).
- Förderhöhe: bis 540 € Grundzulage nach der 50/25-Cent-Staffel, dazu 300 € je Kind und einmalig 200 € vor dem 25. Geburtstag.
- Riester-Ende: Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis Ende 2026, Bestandsverträge laufen weiter.
- Steuern: Der Sonderausgabenabzug bleibt erhalten, die Auszahlungen versteuern Sie nachgelagert.
Welche Selbstständigen sind ab 2027 förderberechtigt?
Förderberechtigt ist, wer eine von zwei Voraussetzungen erfüllt. Finanztip nennt sie in seiner Liste der Berechtigten: „selbstständig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert“ oder „selbstständig, jünger als 67 Jahre und gibst jährlich eine Steuererklärung ab“.
Warum genügt künftig die Steuererklärung?
Der zweite Weg ist die eigentliche Neuerung. Eine Steuererklärung geben Selbstständige in aller Regel ohnehin jedes Jahr ab. Damit reicht künftig der normale Steuer-Alltag für den Zugang zur Förderung.
Der Bundestag beschreibt, wen die Reform neu hereinholt: die „bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen“. Zusätzlich müssen Sie laut Finanztip in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig sein – unbeschränkt steuerpflichtig ist in der Regel, wer hier seinen Wohnsitz hat.
Welche weiteren Gruppen kommen hinzu?
Neben Selbstständigen erweitert das Gesetz den Kreis um weitere Gruppen. Der Bundestag nennt ausdrücklich „Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus“. Finanztip zählt außerdem Beamte, Versicherte der Künstlersozialkasse und Bezieher von Arbeitslosengeld I mit früheren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auf.
| Gruppe | Riester (bis Ende 2026) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Selbstständige mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung | unmittelbar förderberechtigt | förderberechtigt |
| Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung | nur mittelbar über den Ehe- oder Lebenspartner | förderberechtigt bis 67 mit jährlicher Steuererklärung |
| Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke im Angestelltenstatus | nicht förderberechtigt | neu einbezogen |
Quellen: Finanztip und Deutscher Bundestag (Quellen 2 bis 4).
Warum konnten viele bisher nicht riestern?
Der Riester-Zugang hängt an der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer als Selbstständiger nicht pflichtversichert ist, hat keinen eigenen Anspruch auf die Zulagen.
Ein Umweg blieb. Finanztip beschreibt ihn so: „Bist Du nicht förderfähig, hast Du die Möglichkeit, über Deinen Ehe- oder Lebenspartner zu riestern.“ Diese mittelbare Berechtigung setzt allerdings einen förderberechtigten Partner voraus.
Auch die betriebliche Altersversorgung half nicht weiter. Sie steht Selbstständigen laut der Begründung im Bundestag „als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung“. Genau hier setzt die Reform an: Selbstständige sollen motiviert werden, „zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen“.
Das Zeitfenster für den alten Weg schließt sich. Nach Angaben der Bundesregierung können ab 2027 „keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden“. Was mit bestehenden Verträgen passiert, erklärt der Beitrag zur Riester-Reform 2027.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr sind möglich. Selbstständige durchlaufen dabei dieselbe Zulagen-Staffel wie Arbeitnehmer.
Wie funktioniert die Zulagen-Staffel?
Die Bundesregierung erklärt das Prinzip so: „Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr.“ Oberhalb dieser Schwelle legt der Staat bis 1.800 Euro Eigenbeitrag noch 25 Cent je Euro dazu. So wachsen 180 Euro für die ersten 360 Euro und weitere 360 Euro für die nächsten 1.440 Euro zusammen.
| Eigenbeitrag im Jahr | Grundzulage | Rechenweg |
|---|---|---|
| 360 € (30 € im Monat) | 180 € | 360 € × 50 Cent |
| 1.800 € (150 € im Monat) | 540 € | 180 € + 1.440 € × 25 Cent |
| 6.840 € (Obergrenze) | 540 € | über 1.800 € steigt die Zulage nicht weiter |
Eigene Berechnung nach der Zulagen-Staffel der Bundesregierung (Quelle 1).
Einzahlen dürfen Sie mehr als 1.800 Euro. „Darüber hinausgehende Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag bis 6.840 Euro sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht“, schreibt die Bundesregierung.
Welche Zulagen kommen dazu?
Eltern erhalten zusätzlich die Kinderzulage. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr gibt es laut Bundesregierung bereits ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat.
Junge Gründer profitieren doppelt. „Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus“, so die Bundesregierung.
Für die Zulagen gilt ein Mindestbeitrag. Die Verbraucherzentrale nennt „120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat)“. Alle Fördersätze im Detail stehen im Beitrag zu Zulagen, Staffel und Höchstbetrag.
Wie werden Beiträge und Auszahlungen besteuert?
Beiträge können Sie weiterhin als Sonderausgaben absetzen, besteuert wird erst die Auszahlung im Alter. Der Bundestag hält fest, dass die Förderung „über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase“ erhalten bleibt.
Sonderausgabenabzug heißt, Sie machen die Beiträge in der Steuererklärung geltend und senken so Ihr zu versteuerndes Einkommen. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Gegenzug, dass Sie die späteren Auszahlungen als Einkommen versteuern.
Steuerfrei ist das Depot damit nicht – die Steuer verschiebt sich in die Auszahlungsphase.
Welchen Höchstbetrag Sie im neuen System als Sonderausgaben ansetzen können, beziffern die bisher veröffentlichten Quellen nicht. Diesen Punkt benennen wir als offen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
Erstmals bekommen Selbstständige staatliches Geld für die private Vorsorge, das ist das zentrale Argument. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag entsprechen 540 Euro Zulage rechnerisch einem Zuschuss von 30 Prozent auf den eigenen Beitrag.
Dem steht ein Risiko gegenüber. Das Altersvorsorgedepot legt ohne Beitragsgarantie in Wertpapieren an, Verluste sind möglich. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, vor dem Abschluss nachzurechnen.
Bei den Kosten zieht das Gesetz eine Grenze. Für das Standarddepot gilt laut Verbraucherzentrale eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr, gemessen als Effektivkostenquote – sie fasst alle laufenden Kosten eines Produkts in einer Zahl zusammen. In der Auszahlungsphase ist laut Verbraucherzentrale ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich.
Ein Ersatz für die Basisabsicherung ist das Depot nicht, die Gesetzesbegründung versteht es als Ergänzung. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen Depots verkaufen.
Häufige Fragen zum Förderstart 2027
Kann ich als Freiberufler ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ja. Die Bundesregierung nennt Freiberufler ausdrücklich neben Selbstständigen und Gewerbetreibenden als künftige Förderberechtigte. Laut Finanztip genügt es, jünger als 67 Jahre zu sein und jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
Können Selbstständige 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Nur mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht ein eigener Anspruch, ohne sie bleibt allenfalls der mittelbare Weg über den förderberechtigten Ehe- oder Lebenspartner. Ab 2027 gibt es laut Bundesregierung keine neuen Riester-Verträge mehr.
Gilt die Förderung auch für Künstler in der Künstlersozialkasse?
Ja. Finanztip führt Versicherte in der Künstlersozialkasse in der Liste der Förderberechtigten für das neue Altersvorsorgedepot auf.
Sind Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt?
Angestellte Pflichtmitglieder von Versorgungswerken werden laut Bundestag neu in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. Für selbstständige Mitglieder, etwa niedergelassene Ärzte oder Anwälte, greift die allgemeine Selbstständigen-Voraussetzung von Finanztip: jünger als 67 Jahre und jährliche Steuererklärung.
Was gilt, wenn ich als Selbstständiger im Ausland lebe?
Laut Finanztip müssen Sie in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig sein, um die Förderung zu erhalten. Ohne diese Steuerpflicht besteht kein Zulagenanspruch.
Verwendete Quellen
- Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
- Finanztip: „Altersvorsorgedepot: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen“
- Finanztip: Ratgeber zur Riester-Rente
- Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
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