– FALLBEISPIELE · MODELLFALL –

Modellfall Familie: Wie viel Förderung bekommt eine Familie im Altersvorsorgedepot?

Eine Familie mit zwei Kindern erhält im Modellfall 840 Euro Zulagen pro Jahr – bei 600 Euro Eigenbeitrag, also 50 Euro im Monat. Jana und Erik, unser Modellbeispiel, stehen für eine Familie mit kleinem Sparbudget: beide angestellt, zwei Kinder, geboren 2019 und 2022. Die Zulagen-Staffel und die Kinderzulagen hinter ihrer Rechnung gelten ab dem 1. Januar 2027 für jede Familie, auch für Ihre.

– AUSGANGSLAGE –

Eltern tragen Tochter und Sohn huckepack – Modellfall einer Familie mit zwei Kindern im Altersvorsorgedepot

Modellfall

Jana und Erik sind unser Modellbeispiel. Ihre Eckdaten sind Annahmen, die Förderbeträge folgen den gesetzlichen Regeln. Wie wir rechnen und wo die Grenzen liegen, lesen Sie unter „So rechnen wir“.

Von welchem Fall gehen wir aus?

Jana ist 34 und angestellt, Erik ist 37. Ihre Tochter kam 2019 zur Welt, ihr Sohn 2022 – für beide Kinder bezieht die Familie Kindergeld. Nach Miete und Kita bleiben fürs Sparen 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr.

Zum 1. Januar 2027 eröffnet Jana ein Altersvorsorgedepot und ordnet beide Kinder ihrem Vertrag zu. Wie viel die beiden verdienen, steht hier bewusst nicht, denn die Zulagen hängen im neuen Depot allein am Beitrag. Was macht der Staat aus Janas 600 Euro? Rechnen wir nach.

– BERECHNUNG –

Wie viel Grundzulage bringt das Altersvorsorgedepot bei 600 Euro Jahresbeitrag?

240 Euro im Jahr. Der Staat fördert Janas Beitrag ins Altersvorsorgedepot in zwei Stufen. Auf die ersten 360 Euro legt er 50 Cent je Euro dazu, das sind 180 Euro. Für die weiteren 240 Euro gibt es 25 Cent je Euro, also noch einmal 60 Euro.

Den Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, ohne den keine Förderung fließt, überschreitet die Familie deutlich. Wie die Staffel bis 1.800 Euro Jahresbeitrag weiterläuft und wo ihr Maximum von 540 Euro liegt, erklärt unser Beitrag zum Förderrechner. Die größere Summe steuern bei Jana und Erik aber die Kinder bei.

Was bringen die Kinderzulagen im Altersvorsorgedepot für zwei Kinder?

600 Euro im Jahr, 300 Euro je Kind. Der Staat legt für jeden Euro, den Jana ins Depot einzahlt, einen Euro Kinderzulage dazu, bis 300 Euro je Kind erreicht sind. Die volle Kinderzulage gibt es laut Bundesregierung bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat.

Janas 600 Euro Jahresbeitrag reichen für beide Kinder. Ob das Gesetz die 300 Euro Eigenbeitrag je Kind einzeln verlangt oder den Gesamtbeitrag zählt, ist noch nicht abschließend veröffentlicht. Für den Modellfall ändert das nichts, denn 600 Euro erfüllen beide Lesarten. Die Regeln im Detail, vom Kindergeld bis zur Zuordnung an einen Elternteil, erklärt unser Beitrag zur Kinderzulage. Wie sieht die komplette Rechnung aus?

PositionBetragSo gerechnet
Eigenbeitrag600 € im Jahr50 € im Monat
Grundzulage, Stufe 1180 €50 Cent je Euro auf die ersten 360 €
Grundzulage, Stufe 260 €25 Cent je Euro auf die weiteren 240 €
Kinderzulage600 €1 € je eingezahltem Euro, 300 € je Kind
Zulagen gesamt840 €240 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage
Förderquote auf den Eigenbeitrag140 %840 € Zulagen auf 600 € Beitrag

Rechenweg nach der Zulagen-Staffel des Altersvorsorgereformgesetzes (Quellen 1 bis 4). Alle Werte gegen unseren Förderrechner geprüft.

– ERGEBNIS –

840 Euro Zulagen · 140 % Förderquote

Warum bekommt die Familie mehr heraus, als sie einzahlt?

Weil im Altersvorsorgedepot zwei Förderarten zusammenkommen. Die Kinderzulagen verdoppeln Janas Euros, ein Fördersatz von 100 Prozent. Die Grundzulage legt auf kleine Beiträge zusätzlich die höchste Stufe der Staffel obendrauf. Zusammen ergeben 840 Euro Zulagen auf 600 Euro Beitrag eine Förderquote von 140 Prozent.

Sehen Sie sich dabei den Knick in der Staffel an. Janas erste 360 Euro holen 180 Euro Grundzulage, ein Fördersatz von 50 Prozent. Ihre weiteren 240 Euro bringen nur noch 60 Euro, also 25 Prozent. Jeder Euro oberhalb von 360 Euro Jahresbeitrag wird nur noch halb so stark gefördert.

Machen Sie die Gegenrechnung für Ihr eigenes Budget. Absolut wächst die Förderung mit dem Beitrag weiter, bis 1.800 Euro im Jahr. Die Förderquote sinkt dabei aber, denn der 50-Prozent-Satz endet bei 360 Euro. Gemessen am Einsatz schneiden kleine Beiträge in der staatlich geförderten Altersvorsorge deshalb am besten ab.

Was rechnen wir bewusst nicht?

Drei Dinge lassen wir weg. Erstens die Rendite – wie sich Janas Depot entwickelt, weiß niemand, und das Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie, Verluste sind möglich. Zweitens eine Mehrjahres-Projektion der Kinderzulagen. Sie setzen ein kindergeldberechtigtes Kind voraus, und ob das neue Recht eine eigene Altersgrenze regelt, beantworten die bisher veröffentlichten Quellen nicht. Wir rechnen deshalb nur das erste Jahr. Drittens der Sonderausgabenabzug, weil er vom persönlichen Steuersatz abhängt. Alle Annahmen und Grenzen unserer Modellfälle erklären wir auf der Seite „So rechnen wir“.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot für Familien

Die Staffel für die Grundzulage bleibt gleich, je Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage dazu. Mit einem Kind erhielte Jana bei 600 Euro Beitrag 540 Euro Zulagen. Bei drei Kindern hängt die Summe an einer offenen Detailfrage: Ob 600 Euro Beitrag für drei volle Kinderzulagen reichen, ist noch nicht veröffentlicht. Planen Sie im Zweifel 25 Euro im Monat je Kind ein.

Je Kind erhält sie ein Elternteil, so die FAQ des Bundesfinanzministeriums. Im Modellfall sind beide Kinder Janas Vertrag zugeordnet. Welcher Elternteil ohne Absprache standardmäßig zum Zug kommt, ist für das neue Recht noch nicht veröffentlicht. Die Regeln im Detail lesen Sie im Beitrag zur Kinderzulage.

Bestandsverträge von vor dem 1. Januar 2027 laufen mit der alten Förderlogik weiter. Ob sich ein Übertrag lohnt, rechnet unser Modellfall Riester-Wechsel vor. Die Entscheidungswege zeigt die Entscheidungshilfe Riester behalten, kündigen oder umwandeln.

Die Kinderzulage setzt ein kindergeldberechtigtes Kind voraus. Bei der Riester-Rente endet sie deshalb mit dem Kindergeld (§ 85 EStG). Ob das neue Recht dieselbe Grenze zieht, ist offen. Die Grundzulage im Altersvorsorgedepot läuft unabhängig davon weiter, solange Jana einzahlt.

Verwendete Quellen

  1. 1Bundesregierung: „Reform der privaten Altersvorsorge“
  2. 2Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  3. 3Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026
  4. 4Verbraucherzentrale: „Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?“
  5. 5Finanztip: „Altersvorsorgedepot: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen“
  6. 6§ 85 EStG (Kinderzulage im Riester-Bestand): gesetze-im-internet.de/estg/__85.html
Deutsche Investitions- und Förderberatung AG
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Sitz in Düsseldorf. Dieser Beitrag informiert über die Gesetzeslage – er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr dazu in unserer Erstinformation.

– IHR NÄCHSTER SCHRITT –

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